Schwörstadt – Die Gemeinde Schwörstadt möchte neue Gewerbebetriebe ansiedeln und mit der Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet West II das Gelände am westlichen Ortsrand aktivieren. Bereits vor Jahren hatte ein Unternehmen aus Bad Säckingen Interesse bekundet, dort hinzuziehen. Doch daraus ist nichts geworden. Nun gibt es wohl Interessenten.

Zwei Planungsfirmen erarbeiteten in den vergangen Wochen den Vorentwurf für einen Bebauungsplan. Zwar befindet sich das Gelände westlich der Zufahrt zum Einkaufszentrum in Privatbesitz, doch sind, unabhängig von Veränderungen im Eigentum, die Bauvorschriften einzuhalten. Der Gemeinderat bewertete in seiner jüngsten Sitzung die bisherigen Untersuchungen und Überlegungen. Das Baufenster umfasst einen Großteil der Fläche, bebaut werden dürfen 80 Prozent davon.

Vor einigen Jahren bereits wurde der früher abknickende Graben samt Bach, der von Norden nach Süden führt, begradigt. So kann die Fläche wesentlich besser genutzt werden als zuvor, jedoch befinden sich entlang des Grabens noch vier alte Bäume, die von Höhlenbrütern bewohnt werden. Unter Schutz stehen sie nicht. Durch ihre etwas unregelmäßige Anordnung könnten sie eine geradlinige Bebauung von Gebäuden beeinträchtigen. Da bereits früher Vorbereitungen für gewerbliche Nutzung begannen, erfolgten auch bereits erste Ausgleichspflanzungen. Sollten jedoch die vier Bäume gefällt werden, bevor die Bauarbeiten beginnen, würden noch mehr Ausgleichsleistungen anfallen.

Seit der jüngsten Begutachtung siedelten sich auf diesem Gelände neue Arten an. So wurden nun Neuntöter, Wendehals und Goldammer nachgewiesen. In der Diskussion stellte sich heraus, dass über den Erhalt der Bäume ohne konkrete Nutzungsplanung noch nicht zu entscheiden ist.

Matthias Kipf (CDU) wies auf die bei Starkregen aufgetretene Belastung des Grabens mit Schwemmgut hin. Deshalb sei genug Platz für die Beräumung freizuhalten. Dies ergänzte sich mit dem Hinweis von Doris Schütz (CDU), dass keine geschlossene Einfriedung anzubringen sei. Sollte auf der Westseite eine Hecke mit Durchfahrmöglichkeit gepflanzt werden, bestünde auch Zugang zur Reinigung des Grabens. Überhaupt werden Einfriedungen eingeschränkt, Betonteile oder Gabione werden nur bis zur Höhe von 30 Zentimetern zugelassen. Darüber sind durchsichtige Stangenzäune zu errichten. Rebecca Eckert (UB) wollte eine Verdolung des Grabens verbieten.

Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat bestätigte, dass derartige Festlegungen derzeit zu Lasten der jetzigen Besitzer gingen, bei Veräußerung aber auf künftige Eigentümer übertragen würden. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes und bestätigte den Vorentwurf einstimmig.