Schwörstadt – Einstimmig hat der Gemeinderat eine Voranfrage zum Bau einer Spielhalle in der Hauptstraße 196 abgelehnt. Das Gremium stützte diese Entscheidung auf den gültigen Bebauungsplan Hauptstraße West, der dort ein Mischgebiet vorsieht, was Vergnügungsstätten explizit ausschließt. „Wir haben keine andere Handhabe“, erklärte Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat den Beschluss.
Die Spielhalle mit acht Geldspielgeräten und Raucherlokal mit Schanklizenz ab 18 Jahren, aber ohne Zubereitung von warmen Speisen sollte in einer ehemals gewerblich genutzten Halle entstehen, die zuletzt als Unterkunft für Flüchtlinge diente. Vor zwei Jahren hatte der Gemeinderat einem anderen Antrag auf Umnutzung zugestimmt, der den Umbau zu Wohnungen, die Einrichtung einer PV-Anlage sowie eine Motorradwerkstatt samt Lagerräumen vorsah. Eine Baugenehmigung hierfür wurde aufgrund fehlender Unterlagen bisher nicht erteilt, wurde weiter mitgeteilt. Die Werkstatt werde schon betrieben, wunderte sich Doris Schütz.
Ein Besucher der Sitzung, der namentlich nicht genannt werden wollte, stellte im Auftrag des Bauwilligen Fragen an das Gremium. So hielt er den Bebauungsplan von 1992, auf den sich die Ablehnung bezieht, für nicht mehr zeitgemäß. Die Bürgermeisterin erklärte, dass eine Befreiung von den Vorschriften nur im Rahmen eines Bauantrags gestellt und beschlossen werden könne. Eine Bauvoranfrage reiche hierfür nicht aus. Im Bebauungsplan Hauptstraße West wird darauf hingewiesen, dass es die Nähe zur Schweiz sei, die die verstärkte Ansiedlung von Sex-Shops und Spielhallen für ein vorrangig ausländisches Publikum begünstige. Mit den Mitteln der Bauleitplanung solle regulierend eingegriffen werden.
Zu Sitzungsbeginn haben sich Zuhörer gemeldet, die eine Spielhalle ebenfalls ablehnten. Es gebe in der Gegend schon genügend, man befürchte halbseidene Geschäfte. Der Vertreter des Bauinteressenten erwiderte, die Gesetzeslage gebe krumme Dinger überhaupt nicht her, das seien alte Gerüchte.