Schwörstadt Fällt das Projekt eines Kinderbetreuungsgartens im Gewann Steinacker gesetzlichen Vorgaben zum Opfer? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Ortschaftsrat Dossenbach in einer öffentlichen Sitzung am Montag.

Hintergrund ist die Einrichtung eines Kinderbetreuungsgartens durch die Dossenbacher Kindertagesmutter Marieke de Vet im Gewann Steinacker. Nach einem anonymen Hinweis ordnete die Baurechtsbehörde der Stadt Rheinfelden den Rückbau mit der Begründung an, dass sich das Grundstück im Außenbereich befinde und dort ein Kinderbetreuungsgarten nicht zulässig sei. Mittlerweile hat die Dossenbacherin de Vet Einspruch gegen diese Entscheidung eingelegt und einen Verein gegründet, um für ihre Einrichtung eine Duldung zu erhalten. Unterstützt wird Marieke de Vet von vielen Eltern, die das Konzept des Kinderbetreuungsgartens gutheißen, sagte der künftige Bürgermeister Fabio Jenisch. Er ist sich zwar bewusst, dass gesetzliche Regelungen dem Projekt widersprechen. Jenisch sieht darin aber eine sinnvolle Einrichtung, die sich darüber hinaus in das Kinderbetreuungskonzept der Gemeinde einfügt.

In der Sitzung des Ortschaftsrates wurde deutlich, dass auch die Ortschaftsräte der Einrichtung positiv gegenüberstehen. Marieke de Vet fügte an, dass sie Unterstützung von Pro Eco, einem Büro für Umweltplanung, erhalten habe. Ein vorgelegtes Dokument zeigt, dass sich das Grundstück des Kinderbetreuungsgartens im direkten Umfeld des geplanten Biotops befindet. Wörtlich heißt es darin: „Mit Ihren geplanten Maßnahmen entsprechen Sie komplett unserem Konzept des Biotopverbundes.“

Marieke de Vets Konzept soll einen Ort bieten, an dem Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr in die Natur um sich herum eintauchen können. Auf dem 1500 Quadratmeter großen Areal gibt es ein Hexen-Spielhäuschen, ein Tipi aus Ästen, einen Sandkasten, eine Rutsche, einen Zug aus Baumstämmen, einen Barfußpfad und eine Hütte zum Schutz vor Regen.

Marieke de Vet und ihre Mitstreiter sind sich bewusst, dass sie lediglich eine Duldung für ihren Kinderbetreuungsgarten erhalten können, wenn die Baurechtsbehörde doch noch ihr Projekt unterstützt. Ihre Unterstützer sind der Ansicht, dass in diesem Fall die Gesetzeslage hinten anstehen müsste, weil ein wichtiger Beitrag zum Wohl von Kleinkindern geschaffen wurde. Die Fachaufsicht des Familienzentrums Rheinfelden habe bei Begutachtungen festgestellt, dass es keinerlei Mängel zu beklagen gibt, so die Tagesmutter. Sie verweist auch darauf, dass für die Kommune keine Kosten entstehen und ihre Einrichtung ein zusätzliches Angebot darstellt. In der Sitzung des Ortschaftsrates bat die Tagesmutter de Vet daher um die Unterstützung des Gremiums- und Gemeinderats, um ihren Kinderbetreuungsgarten auf dem Dinkelberg erhalten zu können.