Die Stadt Waldshut-Tiengen hat ein Versammlungsverbot erlassen, um die sogenannten Spaziergänge von Impfgegnern und Corona-Leugnern zu unterbinden. Das ist gut, auch wenn das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Demonstration als Mittel der politischen Meinungsäußerung ein hohes Gut ist. Doch die als Spaziergänge getarnten Veranstaltungen sind astreine Demonstrationen. Aber solche müssen angemeldet und vom Ordnungsamt genehmigt werden. Diesen Schritt scheuen die Strippenzieher im Hintergrund offensichtlich.
Spätestens seit der jüngsten Aktion zu Beginn dieser Woche, als sich laut Polizeiangaben etwa 450 Personen in der Waldshuter Innenstadt trafen, war eine Reaktion der Verwaltung fällig. Dass der Umgang mit einer solchen Maßnahme nicht leichtfertig vonstatten geht, zeigt die Tatsache, dass die dem Verbot zugrunde liegende Allgemeinverfügung nur bis zum 31. Januar gilt.
Wer demonstrieren will, darf und sollte dies tun. Aber bitte mit offenem Visier. Und nicht getarnt unter dem Deckmäntelchen eines harmlosen Spaziergangs, der den Anschein erwecken soll, die Menschen würden sich rein zufällig zu Hunderten treffen. Bei einer angemeldeten Demonstration wäre klar zu erkennen, wer zum Protest aufruft.