Rechtsamtsleiterin Muriel Schwerdtner sagte, Stadt und Polizei hätten die aktuelle Lage bewertet und seien zum Schluss gekommen, derzeit noch nicht mit einer Allgemeinverfügung zu reagieren. In Bad Säckingen gebe es zwar auch Montagsgruppen, diese seien aber in ihrer Größe und ihrem Auftreten bei weitem nicht mit denen der Nachbarstädte zu vergleichen, so Schwerdtner. In Waldshut hätten sich bei der vergangenen Demo laut Polizei rund 450 Personen getroffen, in Schopfheim schätzte die Polizei die Zahl noch höher. In Bad Säckingen seien bisher allenfalls bis zu 130 Personen zusammengekommen, so Schwerdtner, „sie trugen zwar nicht alle Masken, aber sie hielten in Regel doch die Abstände ein“. Die Verläufe seien friedlich gewesen, es sei nicht zu Gefährdungslage gekommen.
Stadtverwaltung und Polizei seien deshalb einvernehmlich der Ansicht, dass ein Verbot durch eine Allgemeinverfügung derzeit nicht verhältnismäßig sei und man deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch davon absehe.

Allerdings, so schränkt die Rechtsamtsleiterin ein, könne sich das schnell ändern. Die Stadt sei darauf vorbereitet, dass das Demonstrationsgeschehen möglicherweise auf andere Orte ausweichen könne. „Wenn die Nachbarstädte das verbieten, kann es zu einer Verlagerung nach Bad Säckingen kommen“, befürchtet Muriel Schwerdtner, „wir werden das beobachten.“ Als untere Verwaltungsbehörde fürs Versammlungswesen könne die Stadt dann gegebenenfalls selber mit einer entsprechenden Verfügung schnell reagieren.
Die große Kreisstadt Waldshut-Tiengen untersagt die als „Spaziergänge“ getarnten Proteste ab Freitag, 14. Januar. Das Verbot dieser unangemeldeten Demos gilt vorerst voraussichtlich bis zum 31. Januar. Seit Ende Dezember gibt es auch sogenannte „Corona-Spaziergänge“ im Landkreis Lörrach, schwerpunktmäßig in Lörrach und Schopfheim, informierte Cornelia Wülbeck, Rechtsdezernentin im Landratsamt Lörrach. Auch diese Versammlungen seien nicht angemeldet und stellten jeweils ein „enormes Infektionsrisiko“ dar.