Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat die Berufung eines 39-jährigen Angeklagten als unbegründet verworfen. In erster Instanz war der Angeklagte vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs und Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.
Schon während des ersten Verhandlungstages vor dem Landgericht blieb den meisten Verfahrensbeteiligten das Ziel der Berufung schleierhaft. Johannes Daun, Pressesprecher des Landgericht Waldshut-Tiengen, ergänzt: „Das Berufungsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit der Revision angefochten werden.“ Das Revisionsgericht wäre dann das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Worum ging es in dem Fall?
Durch eine Anzeige der US-amerikanischen Organisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) sind deutsche Ermittler auf einen heute 39-jährigen Mann aufmerksam geworden, bei dem die Polizei während einer Hausdurchsuchung im Januar 2024 mehr als 4700 kinder- und jugendpornografische Dateien sicherstellte. Teils zeigen diese, wie Kinder und Jugendliche untereinander sexuelle Handlungen vornehmen, teils auch brutale Vergewaltigungen.
Doch mit dem Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten nicht genug: Der 39-Jährige hat drei Jungen im östlichen Teil des Landkreises teils beim Masturbieren überrascht und sie dabei ohne ihr Wissen auch gefilmt. Folgend hat er an den Jungen selbst immer wieder sexuelle Handlungen vorgenommen und so das Vertrauen der Familie erschüttert. Er ging dort ein und aus. War Gast, genoss das Vertrauen aller.
Keine sexuellen Kontakte zu Erwachsenen
Die Vorsitzende Richterin Christine Faust nutzte das Berufungsverfahren vor allem dafür, mehr über das Leben des Angeklagten zu erfahren. Dieses sei durch einen alkoholkranken und aggressiven Vater geprägt gewesen. Aufgeklärt habe den heute 39-Jährigen nie jemand.
Auch habe er nie sexuellen Kontakt mit anderen Erwachsenen gehabt, obwohl er sich sowohl für Frauen als auch für Männer sexuell interessiere. Auf die Frage, ob er sich von Kindern sexuell angezogen fühle, antwortete der Angeklagte mit „nein.“ Er frage sich selbst jeden Tag, warum er all das gemacht habe.