Eine neue Regelung im Naturschutzgesetz sorgt beim Baugebiet Breite in Kaltbrunn vorerst für eine Vollbremsung. Am 31. Juli trat der neue Paragraf 33a in Kraft, der besagt, dass Streuobstbestände mit einer Fläche von mindestens 1500 Quadratmetern grundsätzlich zu erhalten seien. Und einen solchen gibt es am westlichen Rand des Plangebiets.
Das sagt das Gesetz:
Dort sieht der aktuelle Entwurf sieben Einfamilienhäuser und einen Teil der Erschließungsstraße vor. Die Umwandlung in eine andere Nutzungsart, in diesem Fall Wohnbebauung, sei nur mit einer entsprechenden Genehmigung gestattet, so das Gesetz weiter; und auch dann nur in Verbindung mit Ausgleichsmaßnahmen. Doch dazu heißt es in dem neuen Paragrafen: „Die Genehmigung soll versagt werden, wenn die Erhaltung des Streuobstbestandes (…) für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder für den Erhalt der Artenvielfalt von wesentlicher Bedeutung ist.“ Für die Gemeinde bedeutet dies mindestens eine zeitliche Verzögerung, vielleicht sogar eine Verkleinerung des Baugebiets.

Das sagt die Verwaltung:
Bürgermeister Stefan Friedrich sagte im Gemeinderat, dass dieses neue Gesetz etwas überraschend gekommen sei. Eigentlich hätten die Verwaltung und der Planer an der Vorbereitung der Offenlage des Planentwurfs gearbeitet, so wie es der Gemeinderat im Juli beschlossen hatte. „Wir müssen einen Umweg gehen“, erklärte der Bürgermeister nun. Denn Abklärungen mit dem Landratsamt (LRA) und Regierungspräsidium hätten ergeben, dass dieses Gesetz hier zu berücksichtigen sei. Zudem gehe es dabei um eine FFH-Mähwiese im westlichen Bereich. Es brauche naturschutzrechtliche und fachliche Gutachten, die dann vom Landratsamt geprüft und akzeptiert werden müssten.
Das zusätzliche Problem dabei
Beim Artenschutz brauche es Zählungen der Tiere, erklärte Friedrich. Und diese Zählungen müssten im Frühsommer stattfinden, was also erst 2021 erfolgen könne. Bis dann die Gutachten vorlägen und geprüft seien und der Planentwurf in die Offenlage gehen könne, bedeute dies: „Wir haben einen Umweg von circa einem Jahr“, sagte Friedrich. Danach stehe dann erst noch die Erschließung an, so dass mit dem Bau der ersten Häuser nicht vor Sommer/Herbst 2022 zu rechnen sei.

So sehen es Räte:
Kaltbrunns Ortsvorsteherin Elisabeth Müller sagte dazu: „Arten- und Naturschutz muss genauestens bearbeitet werden.“ Doch der Ortschaftsrat wünsche, dass parallel zu diesen Abklärungen wenigstens bereits Vorarbeiten für die Erschließung stattfinden. Dies forderte auch Ludwig Egenhoder (CDU). Die Gemeinde habe bereits im Jahr 2013 das erste Grundstück in diesem Bereich erworben mit der Absicht, dort einmal ein Baugebiet zu entwickeln. Wenn es nun rund zehn Jahre dauern sollte, bis dort erstmals gebaut werden könne, sei das für ihn nicht nachvollziehbar. Friedrich betonte: „Wir werden einhalten, was im Gesetz steht.“ Aber die Verwaltung und der Planer würden auch alles andere weiterführen, was machbar sei.
Das sagen FDP und BL:
Patrick Konopka (FDP) sagte zwar ebenfalls, es sollte möglichst zeitnah gebaut werden können. Doch er fragte zudem nach, ob es eine kleinere Planung geben werde, wenn die Genehmigung nicht erteilt würde. Dies bejahte der Bürgermeister, die Streuobstwiese müsste man dann aussparen. Doch bis jetzt habe die Verwaltung den Auftrag des Gemeinderats, das ganze Gebiet zu überplanen. Jürgen Saegert (Bunte Liste) forderte dennoch schon mal einen Planentwurf für den von Konopka skizzierten Fall.
Das fordert der Jugendbeirat:
Eine andere, grundsätzliche Frage sprach Luca Barreca, der Vorsitzendes des Jugendbeirats an: die geplante Art der Bebauung überwiegend mit Einfamilien- und Doppelhäusern. „Ich sehe den Entwurf durchaus kritisch. Das Konzept ist grundlegend veraltet.“ In einem modernen, zeitgemäßen Konzept sollten die Themen Klimawandel und bezahlbarer Wohnraum im Vordergrund stehen. Dies griffen Doris Hellmuth (BL) und Tobias Volz (SPD) auf, Entwürfe sollten diesbezüglich überprüft werden und es solle eine Kostendarstellung für bisherige Gutachten geben.

Wie soll bebaut werden?
Der Bürgermeister verwies darauf, dass der Gemeinderat bereits mehrfach über die Art der Bebauung diskutiert und schließlich eine Mehrheit sich für den nun vorliegenden Entwurf entschieden habe. Es gebe in der Gemeinde zum einen eher städtische Bereiche, wie auf dem Areal des alten Technologiezentrum geplant; aber eben auch dörfliche Bereich wie in Kaltbrunn. Dort sei bereits ein modernes Energiekonzept und ein Nahwärmenetz geplant.