Maria Werner, Gisela Papaccio, Ute Müller und Marlies Kießling sind wütend. Auf die Gemeinde Eigeltingen und speziell auf Bürgermeister Alois Fritschi. Denn eigentlich hatte sich der Gemeinderat im vergangenen Oktober einstimmig für die Einführung gärtnergepflegter Gräber im Ortsteil Heudorf ausgesprochen und damit dem Wunsch vieler Bürger entsprochen.
Doch passiert ist seither nichts, die Einführung der neuen Grabform steht trotz Angebot einer Gärtnerei sogar komplett vor dem Aus. Die Folge ist ein Streit zwischen einer Interessengemeinschaft um die vier Heudorfer Frauen und den Bürgermeister. Daher haben sie einen offenen Brief an Alois Fritschi verfasst, der auch dem SÜDKURIER vorliegt.
Was ist bislang passiert?
Bereits im Jahr 2021 rief die Verwaltung die Bürger auf, Wünsche hinsichtlich neuer Grabformen zu äußern, um diese bei der Überarbeitung der Friedhofssatzung gegebenenfalls umzusetzen. Am 12. Oktober 2022 stimmte der Heudorfer Ortschaftsrat einstimmig für gärtnergepflegte Gräber für den Friedhof in Heudorf. Der Gemeinderat legte sich hingegen für die gesamte Gemeinde auf eine andere Grabform fest, nämlich Gemeinschaftshügelgräber. Allerdings, so Werner, seien die Räte nicht ausführlich genug über Alternativen informiert worden.
Die vier Heudorfer Frauen gründeten daher eine Interessengemeinschaft, informierten im April 2023 öffentlich über gärtnergepflegte Anlagen und fanden Zuspruch von 60 Bürgern. In der Folge stellte eine Firmengemeinschaft aus Gärtnerei Hosch und Steinmetz Teufel aus Tuttlingen ein Angebot im Gemeinderat vor, solche Gräber in Heudorf anzulegen und zu pflegen. Auf die Gemeinde kämen demnach Anschaffungskosten von 25.228 Euro zu. Dem Angebot stimmte der Gemeinderat am 16. Oktober 2023 doch noch einstimmig zu. Seither hat sich aber nichts getan.
Sind die Gebühren zu hoch?
Denn die Firmengemeinschaft Hosch und Teufel lehnt derzeit ab, die Gräber anzulegen, wie sowohl Gemeindeverwaltung als auch Firmengemeinschaft auf SÜDKURIER-Nachfrage bestätigen. Denn die kommunalen Gebühren für eine Grabnutzung sind aus Firmensicht zu hoch, sodass die Gräber unattraktiv seien und nicht belegt würden. Sie liegen bei einmalig 2083 Euro pro Grab.
Bürgermeister Alois Fritschi wirft der Firma vor, sich nicht an das Angebot zu halten. Die vier Frauen um Maria Werner sehen die Verantwortung dafür hingegen bei der Verwaltung. Im Kern beklagen sie, die kommunalen Gebühren seien willkürlich festgesetzt und im Vergleich zu Gebühren bei anderen Grabformen in Eigeltingen deutlich zu hoch. Es brauche eine Korrektur.

Erstens stört Werner die pauschale Aufteilung der Baukosten auf die zwölf Gräber. Denn acht davon würden mit Urnen bestückt, vier mit Särgen in Erdgräbern, die in der Anschaffung deutlich teurer seien. „Das muss man doch berücksichtigen“, fordert sie. Bürgermeister Alois Fritschi erklärt dazu auf SÜDKURIER-Nachfrage, die Kosten seien noch nicht final festgelegt, bei den Baukosten von 25.000 Euro und deren Aufteilung handle sich nur um eine erste grobe Kalkulation.
Zweiter Kritikpunkt der Interessengemeinschaft ist, dass die Gemeinde die vollen 25.228 Euro auf die Bürger umlegen wolle. Allerdings darf sie laut Satzung lediglich 70 Prozent der Kosten, also 17.659,60 Euro an die Bürger weitergeben. Pro Grab lägen die Gebühren dann bei 1472 Euro.
Fritschi verteidigt Höhe der Gebühren
Dass nur 70 Prozent der 25.000 Euro Baukosten weitergegeben werden dürfen, „hätte mehr hervorgehoben werden sollen“, räumt Fritschi zwar ein. Die 2083 Euro pro Grab seien dennoch angemessen. Denn eigentlich würden für ein gärtnergepflegtes Grab einmalig weitere 1500 Euro an allgemeiner Grabnutzungsgebühr anfallen – genau wie bisher bei Einzelwahlgräbern. Darin enthalten seien zum Beispiel Kosten für Wegeanlage und Instandhaltung des gesamten Friedhofs
Rechnet man diese 1500 Euro und die 1472 Euro für die Anschaffung zusammen, kommt man auf 2972 Euro. Die 70 Prozent-Grenze wäre bei 2083 Euro pro Grab also eingehalten, so Fritschi.
Allerdings habe der Gemeinderat im Oktober 2023 beschlossen, dass die Grabnutzungsgebühr für die gärtnergepflegten Grabfelder nicht erhoben wird, und plante stattdessen, einfach die vollständigen Anschaffungskosten weiterzugegeben. „Der Gemeinderat ist hier den Bürgern schon entgegengekommen“, stellt Fritschi klar.
Warum sind andere Grabformen günstiger?
Maria Werner wundert sich dennoch, dass die Gebühren für andere Bestattungsformen im Kernort Eigeltingen deutlich niedriger sind. So kostet ein normales Erdhügelgrab dort 1720 Euro kommunale Gebühr, obwohl hier die Gemeinde für die Pflege selbst aufkommen muss. „Wie können in diesem Preis die 1500 Euro hohe Allgemeingebühr und die Pflegekosten enthalten sein“, fragt sie sich.
Fritschi entgegnet, die 1500 Euro seien die Grabnutzungsgebühr für Einzelwahlgräber. Diese Grabnutzungsgebühr beinhalte auch die Kosten, die allgemein auf den Friedhöfen anfallen für Wegeanlage und Instandhaltung. Die Grabnutzungsgebühren für die Hügelgräber in Höhe von 1720 Euro seien separat kalkuliert worden – und würden tatsächlich auch diese Allgemeinkosten beinhalten.
„Der Preisunterschied kommt durch die höheren Anschaffungskosten der Firma Hosch/Teufel zustande“, so Fritschi mit Blick auf die gärtnergepflegten Gräber. Wie genau sich die Anschaffungskosten der Gemeinde für die Erdhügelgräber einst zusammensetzten, führt er jedoch nicht näher aus.
Wie geht es nun weiter?
Auf Wunsch der Interessengemeinschaft wird sich der Gemeinderat am 25. Juli noch einmal mit dem Thema beschäftigen. „Wir wünschen uns nur eine faire Gleichbehandlung für das gärtnergepflegte Grabfeld, die in Relation zu den anderen kommunalen Friedhof-Gebühren der Gemeinde Eigeltingen steht“, hofft Maria Werner.