Die Gebührenkalkulation für Wasser, Abwasser und Abfall wird in Gaienhofen jährlich neu ermittelt – so nun auch jetzt für das kommende Jahr. Die Änderungen wurden jüngst im Gemeinderat thematisiert. Die Berechnung der Gebühren erfolgt dabei unter dem Prinzip der Kostendeckung. Das heißt, dass die Gemeinde bei der Kalkulation keine Gewinne erzielen darf.

Bei der Berechnung für die Kosten für das Wasser und Abwasser fließen die Betriebs-, Personal- und Fixkosten, aber auch die Prognose über den Verbrauch im kommenden Jahr ein, wie die Über- und Unterbezahlungen aus den vergangenen fünf Jahren. Beim Abwasser werden das angefallene Schmutzwasser und das Niederschlagswasser zugrunde gelegt.

Es wird teurer – aber zum Teil nur ein wenig

Für das kommende Jahr bedeutet das für einen Normal-Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern bei einem Jahresverbrauch von 100 Kubikmetern Frischwasser eine Erhöhung um 23 Cent. Obzwar die Grundgebühr für Frischwasser um fast 27 Prozent steigt, so sinkt der Preis für den Kubikmeter Wasser um 3,3 Prozent. Das hält die Kosten für den einzelnen Haushalt nahezu stabil.

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Für die Beseitigung des Abwassers muss der Kunde im kommenden Jahr aber tiefer in den Geldbeutel greifen. Obwohl er für das Schmutzwasser sechs Cent pro Kubikmeter weniger zahlt – denn die neue Gebühr liegt bei 2,47 Euro -, so wurde die Gebühr fürs Niederschlagswasser um 17 Prozent auf 1,15 Euro je Kubikmeter erhöht. Ein Muster-Haushalt mit 100 Kubikmeter Frischwasser und 190 Quadratmetern abflusswirksamer Fläche muss im kommenden Jahr 550,40 Euro für das Abwasser aufbringen. Das sind nahezu 30 Euro mehr als 2024.

Änderungen beim Abfall

Die Abfallgebühr richtet sich nach der Größe der Abfallbehälter und setzt sich aus Gebühren für den Restmüll und den Biomüll zusammen. Bei einem Haushalt mit zwei Personen ergibt sich insgesamt eine Erhöhung um 2,40 Euro auf 290,68 Euro im kommenden Jahr.

Und noch etwas ändert sich: Der Landkreis Konstanz verbietet ab 1. Januar die Entsorgung des Bio-Mülls in BAK-Beuteln. Dabei handelt es sich laut Landratsamt um einen vom Handel als biobasierten, biologisch abbaubaren oder kompostierbar deklarierten Sammelbeutel für Bioabfall aus Biokunststoffen.