Immer wieder kam es in Hohenfels in den vergangenen Jahren vor, dass sich Bauherren ans Werk gemacht haben, ohne zuvor bei der Gemeinde eine Baugenehmigung zu beantragen. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats landete genau so ein Fall wieder auf dem Tisch des Gremiums und sorgte für viel Unmut. Dabei ging es vor allem um die Frage der Gerechtigkeit denen gegenüber, die sich an das reguläre Verfahren halten. Doch der Handlungsspielraum für den Gemeinderat ist nicht sehr groß.

„Ich sitze seit 2009 im Gemeinderat. Seit damals gab es bereits etliche Bauvorhaben, die wir nachgenehmigt haben“, erklärte Harald Benkler (BLH). Der ein oder andere Bauherr habe dabei vielleicht unwissend gehandelt, doch vielen sei bewusst, dass sie eigentlich eine Baugenehmigung bräuchten. „Mir geht es dabei explizit nicht um das konkrete Projekt, das wir heute hier besprechen, aber ich werde in Zukunft keiner Baugenehmigung im Nachhinein mehr zustimmen“, so Benkler.

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Es ist eine Frage der Gerechtigkeit

Zustimmung bekam er von Karlheinz Lehmann (FUW). „Es geht hier um Gleichberechtigung für Personen, die den regulären Weg gehen. Deshalb wird das auch für mich das letzte Bauvorhaben sein, dem ich im Nachhinein zustimme“, betonte er. Anita Moser (BLH) versuchte sich an einer Schlichtung. „Vielleicht wäre es nochmal wichtig, die Bürger über das Amtsblatt explizit auf das richtige Verfahren hinzuweisen“, wandte sie ein.

Bürgermeister Florian Zindeler nahm diesen Vorschlag positiv auf und erklärte, dass eine Verweigerung des Gemeinderats nicht ganz so einfach ist. Oft sei es bei den Bauvorhaben, die eine Nachgenehmigung benötigen, so, dass diese aus baurechtlicher Sicht genehmigungsfähig sind. Dann könne der Gemeinderat zwar seine Zustimmung verweigern, jedoch würde diese dann durch ein Einvernehmen des zuständigen Baurechtsamts in Stockach ersetzt. Der Widerspruch aus dem Gemeinderat hätte dann lediglich symbolischen Charakter.

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Bauherren haben oft Anspruch auf Genehmigung

Das bestätigt auch Carsten Tilsner, der Leiter des Stockacher Baurechts- und Ordnungsamts, auf Nachfrage des SÜDKURIER. „Wenn ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, hat der Bauherr einen Anspruch darauf“, erklärt Tilsner. Wenn das gemeindliche Einvernehmen vonseiten des Gemeinderats rechtswidrig versagt werde, könne die Baurechtsbehörde dieses ersetzen.

Das gelte nicht nur in regulären Baugenehmigungsverfahren, sondern auch für Bauten, die zunächst rechtswidrig ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet worden sind.

Das Baurechtsamt suche nicht aktiv nach solchen Fällen, die meisten werden durch Anzeige oder bei anderen Gelegenheiten durch Zufall bekannt. „Der Grundstückseigentümer wird dann in der Regel zunächst aufgefordert, Bauunterlagen einzureichen, anhand derer beurteilt werden kann, ob das Vorhaben genehmigungsfähig ist. Ist eine Baugenehmigung erforderlich und ist das Vorhaben genehmigungsfähig, muss der Bauherr einen Bauantrag einreichen“, so Tilsner.

Ohne Baugenehmigung drohen drastische Folgen

Die Folgen können drastisch sein. Denn hält sich der Bauherr dann trotz Aufforderung nicht an das Verfahren, muss das Bauwerk zurückgebaut werden, um ordnungsgemäße Zustände wiederherzustellen. So eine Nachgenehmigung ist im Übrigen deutlich teurer, als wenn die Baugenehmigung auf dem regulären Weg im Voraus beantragt wird. Für bauliche Anlagen, die erst nachträglich genehmigt werden, wird die dreifache Gebühr fällig. „Daneben erfüllt er mit dem Schwarzbau eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bewehrt ist“, erklärt Carsten Tilsner.

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Über 100 Fälle im vergangenen Jahr

Ihm zufolge sind Nachgenehmigungen ein großes Problem. „Diese Fälle der nachträglichen Bauanträge verursachen bei der Baurechtsbehörde einen erheblich höheren Aufwand und sorgen häufig für Frust bei allen Beteiligten. Sie wären in der Regel vermeidbar, wenn sich die Bauherren zuvor über die geltenden Regeln informieren würden“, erklärt er. Im vergangenen Jahr habe das Baurechtsamt in seinem Zuständigkeitsbereich, also der gesamten Verwaltungsgemeinschaft Stockach, etwa 100 solcher Fälle bearbeitet. In diesem Jahr seien es bereits 30, wobei die Zahlen von Jahr zu Jahr stark schwanken können.

Wie es für den Hohenfelser Gemeinderat mit der Frage der nachträglichen Genehmigungen für Bauprojekte weitergeht, ist im Moment noch ungewiss. Bürgermeister Florian Zindeler merkte in der Sitzung an, man könnte zur Sicherheit einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, um eine Formulierung zu finden, die die Ablehnung des Gemeinderats zum Ausdruck bringt, aber gleichzeitig rechtskonform ist.