Es war ein großer Schreck für die Schüler- und Lehrerschaft der Wessenbergschule: Am Donnerstag, 14. November 2024, kam es aufgrund einer Amokdrohung zu einem Großeinsatz. Ein damals 16-jähriger Schüler der Schule am Seerhein hatte am Vortag entsprechende Äußerungen gegenüber Mitschülern gemacht. Nun wurde der Jugendliche vor dem Konstanzer Amtsgericht verurteilt.
Als die Schulleitung an jenem Donnerstag von den ausgesprochenen Drohungen erfuhr, informierte sie gegen 8.15 Uhr sofort die Polizei. Zahlreiche Einsatzkräfte machten sich auf den Weg und riegelten die Schule großräumig ab. Gleichzeitig schaltete die Schulleitung in den Krisenmodus und informierte die Schulgemeinschaft über die Lautsprecheranlage.
Alle sollten in den Klassenzimmern bleiben und Ruhe bewahren.Als sich kurz später herausstellte, dass der damals 16-Jährige an dem Tag nicht zur Schule gekommen war, gab es Entwarnung und der Einsatz wurde beendet. Der Jugendliche wurde gegen 9.45 Uhr von der Kantonspolizei Thurgau zu Hause angetroffen.

Für Schüler, Lehrpersonal und Mitarbeiter sowie für die Öffentlichkeit habe keine Gefahr bestanden, sagte schon damals die Konstanzer Polizei. Dies bestätigte sich nun durch den nicht-öffentlichen Prozess vor dem Amtsgericht Konstanz.
Dessen Direktor Franz Klaiber sagt dem SÜDKURIER auf Nachfrage: „Die gegenüber mehreren Mitschülern geäußerte Ankündigung des damals 16-Jährigen, mit einer Waffe in der Schule erscheinen und alle erschießen zu wollen, war nach seinen Angaben nicht ernsthaft, sondern spaßeshalber gemeint. Anhaltspunkte für eine ernsthafte Planung einer solchen Tat haben sich im gesamten Ermittlungs- und Strafverfahren nicht ergeben.“

Der Verurteilte, inzwischen 17 Jahre alt, sei zuvor nicht straffällig geworden. Er habe sich im Jugendverfahren mit drei geladenen Zeugen einsichtig gezeigt und sich auch bei der Schule schriftlich entschuldigt. Inzwischen besuche er keine Schule mehr, so Klaiber.
Die zuständige Amtsrichterin verwarnte den Jugendlichen in ihrem Urteil. Außerdem muss er eine festgesetzte Anzahl von Arbeitsstunden in einer sozialen oder gemeinnützigen Einrichtung ableisten, was unter Juristen Arbeitsauflage genannt wird.
Als zusätzliche Strafe wurde der 17-Jährige mit einer sogenannten erzieherischen Weisung belegt, die vom Jugendamt begleitet wird. Eine erzieherische Weisung dient im Jugendstrafrecht dazu, junge Straftäter zu unterstützen und ihnen zu helfen, Einsicht in ihr Verhalten zu gewinnen.
Die Ausgestaltung ist unterschiedlich, unter anderem können die Richter Arbeitsstunden, die Teilnahme an einem Sozialtraining, an Suchtberatung oder Verkehrserziehung anordnen – je nachdem, was im konkreten Fall nützlich ist. Das Urteil gegen den 17-Jährigen ist laut Franz Klaiber rechtskräftig, da von keiner Seite Rechtsmittel eingelegt wurden.