Es ist ein schwerer Vorwurf, der im Raum steht. Ein Ordner des Seenachtfests 2024 soll Reizgas und einen Teleskopschlagstock mit sich geführt haben. Deshalb muss sich der Mann am Mittwoch, 11. Juni, in Konstanz vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten einen Vorsatz unterstellt, da er sich das Reizgas in der Schweiz gekauft hatte und es über kein deutsches Prüfsiegel verfügte. Dem widersprechen der Tatverdächtige und sein Verteidiger Franz Dichgans allerdings.

Die Regeln kennt er nicht

In der Verhandlung heißt es stattdessen, der Angeklagte habe sich nicht gut genug mit der Rechtslage ausgekannt. Er habe sich an einem Kollegen des Sicherheitsdiensts orientiert. Ansonsten räumt der Mann die Vorwürfe ein und entschuldigt sich. Auch die Staatsanwaltschaft gibt zu, dass die Regeln rund um das Mitführen von Reizgas verwirrend sein könnten. Er habe es sich lediglich zum Eigenschutz besorgt und auch noch nie angewendet, gibt er zu Protokoll.

Es ist jedoch nicht das erste Mal, dass der Mann mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. In der Vergangenheit musste er sich bereits wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Vortäuschung einer Straftat sowie mehrfachen Fahrens ohne Führerschein verantworten. Er habe Probleme mit Alkoholkonsum, gibt der Angeklagte im Gericht an und möchte diese nun angehen. Doch er hat bereits eine Bewährungsauflage durch ein Verfahren am Amtsgericht Überlingen wegen Trunkenheit am Steuer.

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Suchtberatung soll dem Angeklagten helfen

Bei den Plädoyers wird dies auch berücksichtigt. Beide Seiten sehen jedoch von dem Vorsatz ab und plädieren auf Fahrlässigkeit. Der Staatsanwalt betont, dass er dem reumütigen Angeklagten glaube und deshalb eine weitere Bewährungsstrafe fordere, um den Mann noch einmal vor dem Gefängnis zu bewahren. Die Verteidigung bringt noch fünf Termine bei einer Suchtberatung ins Spiel, damit die Alkoholprobleme des Angeklagten auch nachhaltig angegangen werden können.

Richterin Fischer-Muermanns verurteilt den Angeklagten zu fünf Monaten Haft, die allerdings für zwei Jahre auf Bewährung ausgelegt werden, wodurch der Mann auf freiem Fuß bleiben kann, sofern er sich nichts mehr zuschulden kommen lässt. Sie folgt auch dem Vorschlag des Verteidigers, der eine Suchtberatung vorgeschlagen hatte. Diese muss der Mann nun nachweislich in Anspruch nehmen. Zusätzlich wird dem Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro auferlegt.

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Zum Ende der Verhandlung findet die Richterin noch einmal mahnende Worte in Richtung der Anklagebank. Sie erklärt: „So ein Reizgas bei einer Großveranstaltung halte ich für gefährlich.“ Das Verletzungsrisiko für Unbeteiligte sei einfach zu hoch. Die Verteidigung verzichtet auf Rechtsmittel, damit ist das Urteil des Amtsgerichts Konstanz rechtskräftig.