Aufgeführt sind unter anderem der Zeitplan, eine mögliche Stellenausschreibung und weitere Details über die Bewerbersichtung.
Die Geschäftsordnung des Rats lässt das Instrument der Offenlage für „Gegenstände einfacher Art“ zu, die Fraktionen können den Entwürfen der Verwaltung widersprechen. Und das haben zwei in diesem Fall auch getan.
Die Stadtverwaltung bestätigt, dass CDU und SPD „die Offenlage angehalten“ haben. Eine detaillierte Begründung sei dabei nicht erfolgt „und muss auch nicht erfolgen“, teilt Walter Rügert, Presseprecher der Stadt Konstanz, auf Anfrage mit.
„Wenn eine Offenlage angehalten wird, bedeutet das zunächst lediglich, dass Gesprächsbedarf besteht“, so Rügert. Das Thema werde nun in der nächsten Sitzung des Orchesterausschusses am 2. Juli besprochen, Philharmonie-Intendantin Insa Pijanka sei über das Eingreifen der Fraktionen informiert worden.
Wolfgang Müller-Fehrenbach (CDU) erklärt, warum seine Fraktion eine Entscheidung per Offenlage für nicht angebracht hält: „Es geht um eine zentrale Angelegenheit für die Philharmonie, der Vorschlag der Verwaltung sollte daher auch ausführlich diskutiert werden können.“
„Wir beantworten alle Fragen gerne“
Insa Pijanka betont, dass es sich genau hierum auch handle: einen Vorschlag. Dass dieser wegen der durch Corona eingeschränkten Ausschuss-Sitzungen zunächst per Offenlage eingereicht wurde, sei mit den Fraktionen vorab abgesprochen worden, sagt sie.
Die Intendantin ergänzt: „Wenn es nun Unklarheiten zum Entwurf gibt, dann besprechen wir diese ausführlich und beantworten alle Fragen gerne.“ Es sei nie die Absicht gewesen, den Gemeinderat zu übergehen.
Es bestehen „gewisse Sorgen“
Stadtrat Müller-Fehrenbach meint, es bestünden „gewisse Sorgen“, ob die Vorschläge der Stadt „zur besten Lösung für das Orchester führen werden“: einen Dirigenten mit hoher Qualität. Wie man aus Fraktionskreisen vernimmt, wird unter anderem der in der Stellenausschreibung hinterlegte Wunsch nach einem Wohnsitz in Konstanz kritisch gesehen.
Es herrschen Bedenken, dass fachlich fähige Dirigenten deshalb vor einer Bewerbung zurückschrecken könnten. Allen Beteiligten, dies wiederum bestätigt auch Müller-Fehrenbach, sei ein Bekenntnis zur und eine Präsenz in der Stadt wichtig.
Ob dies gleich in einem aus seiner Sicht „radikalen“ Schritt zur Wohnsitznahme münden müsse, sei aber eine andere Frage. Auch für die SPD-Fraktion, bestätigt ihr Vorsitzender Jürgen Ruff, bestehe bei diesem Punkt „Beratungs- und dann gegebenenfalls Änderungsbedarf“.
Warum soll der Chefdirigent in Konstanz wohnen?
Intendantin Pijanka ist bemüht, Aufregung aus der Debatte zu nehmen. „Die Verankerung des Chefdirigenten in der Stadt war insbesondere dem Orchester wichtig“, sagt sie. Der im Vorschlag zur Stellenausschreibung aufgeführte Wunsch nach einem Wohnsitz vor Ort solle vor allem wiederkehrenden Hotel-Aufenthalten vorbeugen. „Es bestünde“, so Pijanka weiter, „überdies ja auch die Möglichkeit eines Zweitwohnsitzes in Konstanz.“
Redebedarf wird auch bei der Frage nach den nötigen Mehrheiten für den Bewerber durch das Orchester herrschen. Bei Noch-Chefdirigent Ari Rasilainen hatte eine Patt-Situation bei der Abstimmung Ende Dezember 2019 zur Nicht-Verlängerung geführt.
Die CDU erwartet von der Verwaltung diesmal „eine eindeutige Festlegung“, was unter „mehrheitlichem Orchestervotum“ zu verstehen sei. Die Antwort der Stadt: Nach der ersten Runde benötigt der Bewerber mindestens 51 Prozent, nach der zweiten mindestens 60 Prozent der Stimmen.
Klärung für Anfang Juli anvisiert
Laut Intendantin Insa Pijanka entspricht das „einem klaren Votum“. Man dürfe nicht erwarten, dass ein professionelles Orchester geschlossen für einen Kandidaten stimme – schon gar nicht in der ersten Bewerberrunde. Die 50+1-Regel sei bei Besetzungen des Chefdirigenten aus ihrer Erfahrung nicht selten.
Am 2. Juli sollte es nun auch zu einer Klärung kommen. Denn nur dann kann laut Stadt und Intendantin der weitere Zeitplan sicher eingehalten werden.