Ein Hakenkreuz-Graffito am Bahnhof Konstanz-Fürstenberg sorgt für Ärger. Es ist auf einen Stromkasten unterhalb eines Signalmasts gesprayt worden und scheint die zuständigen Behörden bisher wenig gestört zu haben – zumindest wurde es bislang nicht entfernt.
Die SBB-Lokführerin Anke-Katharina Potthast ärgert sich jedoch sehr über das Zeichen, schließlich handelt es sich hier um ein verfassungswidriges Symbol, das in Deutschland verboten ist. Sie meldete die Entdeckung bei der zuständigen DB-InfraGO, das Unternehmen, das das Schienennetz und die Bahnanlagen in Deutschland betreibt. Dort habe sie die Antwort erhalten, dass die Sache bereits bekannt ist. „Diese Woche ist mir dann der Kragen geplatzt“, berichtet Potthast, als sie sieht, dass das Graffito immer noch nicht beseitigt ist.
Bundespolizei nimmt sich des Falls an
Sie geht zur Polizei. Auch dort heißt es erst einmal, dass der Fall bekannt sei und dass sich dort der Sache angenommen werde. Noch am Nachmittag erhält Potthast einen Anruf der Bundespolizei, die für Bahnanlagen zuständig ist. Dort war das Graffito bisher nicht bekannt, der Fall werde jetzt von der Bundespolizei jedoch überprüft.
Zudem haben die Beamten unweit des Hakenkreuzes noch ein weiteres verfassungsfeindliches Symbol in Form eines Graffiti entdeckt: An einem weiteren Kasten sei das Symbol der SS entdeckt worden, wie die Bundespolizei laut Potthast erklärt. Sie ärgert sich, dass sich so lange niemand zuständig fühlte. „Ich war jedes Mal überrascht, dass die Schmierereien immer noch da sind“, sagt Potthast.
Ermittlungen laufen gegen unbekannt
Der Sprecher der Bundespolizeiinspektion Konstanz, Enrico Kuhn, bestätigt gegenüber dem SÜDKURIER den Fall. „Ja, die Anzeige ist bekannt und die Ermittlungen laufen“, erklärt Kuhn. Denn die Graffiti fallen unter die Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen. Dazu steht eine Sachbeschädigung im Raum.
Tatverdächtige gibt es jedoch noch nicht. „Das ist meist ein Problem, wenn Bahnhöfe nicht videoüberwacht sind“, so der Sprecher. Dadurch sei es schwer, die Täter ausfindig zu machen, da der Zeitpunkt der Tat nicht feststeht. Für die Entfernung der Graffiti ist nun die Bahn zuständig.