Darshan Pandya und seine Frau warten schon lange auf diesen Tag. Seitdem ihr damals siebenjähriger Junge in seiner ersten Schulschwimmstunde ertrank, hoffen sie zu erfahren, wie das passieren konnte. Der Zweitklässler geriet am 18. September 2023 im Hallenbad am Seerhein unter Wasser.

Die Eltern erfahren seither jeden Moment als Herausforderung. „Er war unser einziges Kind, voller Energie und Leben. Er war intelligent und fleißig, aber auch sehr fröhlich“, sagte der 38-jährige Vater kürzlich dem SÜDKURIER.

Nun warten sie auf die Gerichtsverhandlung. Laut Franz Klaiber, Direktor des Amtsgerichts Konstanz, steht der Termin jetzt fest. Die Beteiligten treffen sich am Dienstag, 21. Januar 2025, um 9 Uhr im Saal 107 des Amtsgerichts an der Laube.

(Archivbild) Hier im Hallenbad am Seerhein geriet der Siebenjährige am Montag, 18. September 2023, unter Wasser. Warum dies geschah, ist ...
(Archivbild) Hier im Hallenbad am Seerhein geriet der Siebenjährige am Montag, 18. September 2023, unter Wasser. Warum dies geschah, ist Gegenstand der Verhandlung vor dem Amtsgericht. | Bild: Steinert, Kerstin

Laut Franz Klaiber sind an diesem Tag acht Zeugen geladen, darunter die beim Vorfall anwesende Lehrerin und die Referendarin, Polizeibeamte und ein Rechtsmediziner. Sollte dieser Tag nicht ausreichen, um zu einem Ergebnis zu kommen, wird die Verhandlung am Freitag, 31. Januar 2025, ebenfalls in Saal 107 ab 9 Uhr fortgesetzt. Beide Termine sind öffentlich.

Warum es über ein Jahr dauert, bis die juristische Aufarbeitung beginnt, begründet Amtsgerichtsdirektor Klaiber mit einem Richterwechsel in der zuständigen Abteilung.

Das könnte Sie auch interessieren

Im Raum steht fahrlässige Tötung

Der Anwalt der betroffenen Familie, Dubravko Mandic, hatte ursprünglich Strafanträge gegen sieben Personen gestellt, die er und die Eltern im Zusammenhang mit dem Ertrinken des Siebenjährigen in der Verantwortung sehen. Die Konstanzer Staatsanwaltschaft folgte ihm nicht in allen Fällen.

Sie sieht die vier Angestellten der Konstanzer Bäderbetriebe nicht in der Verantwortung, auch nicht die Rektorin der Stephansschule. Strafbefehle wegen fahrlässiger Tötung stellte die Staatsanwaltschaft nur gegen die Schwimmlehrerin und die Referendarin. Das Amtsgericht nahm die Strafbefehle an. Da aber Lehrerin und Referendarin Einspruch eingelegten, kommt es zu der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.

Alle Artikel zum Unglück im Hallenbad am Seerhein