Er war nur ein Mitläufer, aber die Gefahr, dass er erneut Straftaten begehen würde, ist zu groß für eine Freilassung: Das Jugendschöffengericht hat am Montag, 8. Mai, einen weiteren Herosé-Räuber zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Die kann ohnehin nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, denn das geht nur bis zwei Jahre. Doch das Gericht hätte ihn auch bei einem geringeren Strafmaß hinter Gittern gelassen, wie Richterin Peltz bei der Urteilsverkündung deutlich machte. Man habe keinerlei Hoffnungen, dass der 19-Jährige keine Straftaten mehr begehen würde. Viel größer sei die Gefahr, dass er sich wieder einer Gruppe anschließt, die ihn zu kriminellen Handlungen verleitet.
Die beiden Haupttäter sind verurteilt
Der Prozess des jungen Syrers war wegen Erkrankung seines Anwalts von dem seiner Mitangeklagten abgetrennt worden. In dem ersten Verfahren hatten sein jüngerer Bruder und ein weiterer Komplize als die beiden Haupttäter Jugendstrafen von drei Jahren und vier Monaten sowie drei Jahren und einem Monat erhalten. Gegen beide Urteile haben die Verteidiger Berufung eingelegt. Täter Nummer 3 kam mit Bewährung davon. Der Vierte erhielt nur eine Verwarnung mit Auflagen – dagegen ging wiederum die Staatsanwaltschaft rechtlich vor.
Der 19-Jährige ist der Älteste der fünf – und vermutlich auch der Beeinflussbarste. Bei drei der vier Taten, an denen er laut Anklageschrift beteiligt gewesen sein soll, war das Jugendschöffengericht am Ende von seiner Schuld überzeugt.
So hatte er dazu beigetragen, in der Nacht zum 27. Juli 2022 einen durchreisenden Lastwagenfahrer im Herosé-Park auszurauben, war als stummer Teil der Drohkulisse mit dabei, als die Räuber in der Nacht zum 5. August am Seerheinufer ein junges Pärchen ausnahmen, und langte auch selbst hin, als sie in derselben Nacht auf Höhe der Gaststätte L‘Osteria auf einen weiteren Mann einschlugen und -traten.

Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre und sechs Monate
Der Angeklagte entschuldigte sich bei den Opfern und bekundete auch in seinem letzten Wort bei der Verhandlung Reue. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe. Sein Anwalt Sandro Durante sprach sich dagegen für eine Freiheitsstrafe im bewährungsfähigen Bereich und eine Aufhebung des Haftbefehls nach neun Monaten Untersuchungshaft mangels Flucht- und Wiederholungsgefahr aus.
Doch statt wie erhofft zum Onkel nach Engen kehrte der junge Mann nach Prozessende in die Justizvollzugsanstalt Freiburg zurück – um dort nach dreifachem unverschuldetem Gefängniswechsel vielleicht endlich zur Ruhe zu kommen und mit einer schulischen Ausbildung den Grundstein für eine wirkliche Lebensperspektive zu legen. Bisher gibt es die für den Analphabeten, der kein Deutsch kann, traumatische Fluchterfahrungen gemacht hat, en gros Drogen und Medikamente konsumierte und den niemand im Gefängnis besucht, nämlich nicht.