Wer in den vergangenen Jahren nach Orsingen-Nenzingen gezogen ist, könnte bald unangenehme Post bekommen: Bereits im April 2022 war der Finanzverwaltung aufgefallen, dass bei Neubauten vor allem im Gebiet Eizen keine Niederschlagswassergebühr berechnet wurde. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass etwa 150 bis 180 Grundstücke betroffen sind. Laut Bürgermeister Stefan Keil wird derzeit geprüft, wann zuletzt Berechnungen für Niederschlagswasser veranlasst wurden.

Die letzte flächendeckende Ermittlung und Festsetzung der Grundstücksflächen erfolgte im Jahr 2011 durch die Firma WTE Betriebsgesellschaft mbH. Diese wird auch die Nacherhebung übernehmen. Zur Deckung der anfallenden Kosten in Höhe von rund 8560 Euro hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einer überplanmäßigen Ausgabe zugestimmt.

Auf SÜDKURIER-Nachfrage machte Bürgermeister Stefan Keil klar: „Wir können die Ausgabenseite der Gemeinde nur bedingt beeinflussen. Überall gibt es Kostensteigerungen, Projekte kosten ein Vielfaches von dem, was sie noch vor wenigen Jahren gekostet haben. Umso wichtiger ist es, dass wir Gelder, die uns zustehen, auch einnehmen.“

Es kommt bei der Berechnung auch darauf an, wo das Niederschlagswasser versickert.
Es kommt bei der Berechnung auch darauf an, wo das Niederschlagswasser versickert. | Bild: Stefan Keil

Wie ist das passiert?

Keil erklärt, bis etwa Ende 2022 sei die Finanzverwaltung mit vielen Themen beschäftigt gewesen, die nicht originär zu ihrem Aufgabenbereich gehörten. Dann sei die Leitungsstelle über einen längeren Zeitraum vakant gewesen. „Inzwischen haben wir alles so organisiert, dass sich die Finanzverwaltung ausschließlich um ihre Kernaufgaben kümmern kann.“

Dass die letzte Erhebung 13 Jahre zurückliegt, heißt laut Stefan Keil nicht, dass seither keine Berechnungen gemacht worden seien. „Wenn es Rückmeldungen gab, dass sich etwas geändert hat, wurden diese natürlich berücksichtigt.“

Viele Besitzer von Neubauten wie hier im Gebiet Eizen müssen Niederschlagswassergebühr nachzahlen.
Viele Besitzer von Neubauten wie hier im Gebiet Eizen müssen Niederschlagswassergebühr nachzahlen. | Bild: Claudia Ladwig

2011 hatte die WTEB die Grundstückseigentümer angeschrieben und per Selbstauskunftsverfahren die Dachflächen und versiegelten Flächen der Grundstücke sowie die vorhandenen Versickerungsanlagen ermittelt und der Finanzverwaltung mitgeteilt, welche Fläche für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr zugrunde zu legen ist. Ebenso soll es jetzt bei der Nacherfassung laufen. Zukünftig wird es auch Aktualisierungen auf Basis von Luftbildern geben.

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Nachzahlung ist begrenzt

Die nachträgliche Festsetzung der Niederschlagswassergebühr kann nur für vier Jahre erfolgen, da die Festsetzungsfrist für weiter zurückliegende Jahre abgelaufen ist. Die Verwaltung möchte den Auftrag gerne möglichst schnell vergeben, aber die WTEB, mit der auch benachbarte Städte und Gemeinden zusammenarbeiten, kann ihn voraussichtlich erst 2025 ausführen.