Radolfzell – Es ist sicher schon vielen aufgefallen: Seitdem die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie am 20. April etwas gelockert wurden, halten auch viele Bürger die eigentlich noch geltenden Abstandsregeln nicht ein. Bei Kontrollen durch die Polizei und den Gemeindevollzugsdienst gebe es immer mehr Unverständnis, zum Teil sogar Widerworte. Dies teilte die Stadtverwaltung Radolfzell mit.

So viele Verstöße wie noch nie

Mittlerweile würden zudem vermehrt Absperrungen an öffentlichen Plätzen entfernt. Am vergangenen Wochenende seien 25 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und zwei Strafanzeigen gestellt worden– das seien so viele Verstöße gegen die Corona-Verordnung wie noch nie, heißt es der Presseinformation.

„Die aktuelle Situation stellt sich positiv dar, doch erst in der kommenden Woche wird die Entwicklung der Infektionszahlen zeigen, wie sich die Lockerungen tatsächlich auswirken. Wir können nur davor warnen, die derzeit vermeintlich entspannte Lage als Freibrief für die Rückkehr in ein normales Leben zu deuten“, appelliert Oberbürgermeister Martin Staab an die Bürger. „Die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln sowie der Maskenpflicht ist unerlässlich, um die aktuelle Situation zu stabilisieren.“

Polizei und Gemeindevollzugsdienst kontrollieren intensiv

Der Großteil der Bürger verhalte sich korrekt und habe gute Kenntnisse der aktuell geltenden Bestimmungen. Die Stadtverwaltung weise nochmals darauf hin, dass jeder verpflichtet sei, sich ausreichend über die Regelungen zu informieren, und diese auch einzuhalten.

Die Polizei und der Gemeindevollzugsdienst kontrollieren intensiv, klären auf und ahnden bei Bedarf auch entsprechende Verstöße, schreibt die Pressestelle der Stadtverwaltung. Zuwiderhandlungen habe es im Stadtgebiet wiederkehrend im gesamten Seeuferbereich und im alten Friedhof gegeben. Aber auch in den Ortsteilen seien Verstöße festgestellt worden. Zumeist werde gegen das Aufenthaltsverbot verstoßen. Das heißt, dass sich Menschen mit mehr als einer Person aufhalten, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Zudem wurden mehrfach unbefugt abgesperrte Einrichtungen und Plätze betreten.

Es droht ein empfindliches Bußgeld

Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet. Die Landesregierung hat einen Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz erlassen. Es drohen empfindliche Bußgelder. Für die bisherigen Verstöße wurde überwiegend ein Bußgeld von 500 Euro verhängt, bei vorsätzlichen oder wiederkehrenden Handlungen wurden bereits 1.000 Euro als Bußgeld festgesetzt.

Die Stadtverwaltung behält sich vor, den Spielraum, den die Landesregierung im Bußgeldkatalog festgelegt hat, umfänglich auszuschöpfen. Unbelehrbare Personen müssen deshalb damit rechnen, dass die maximal möglichen Bußgelder aufgerufen werden.

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Nach einer Woche Übergangsfrist wird, ab 4. Mai 2020 auch die Nichteinhaltung der Maskenpflicht geahndet. Wer keine Alltagsmaske an den vorgeschriebenen Orten trägt, muss mit 15 bis 30 Euro Bußgeld rechnen.