Eine unbekannte Person gab sich in den vergangenen Tagen als Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes aus und kassierte für einen angeblichen Verstoß gegen die Corona-Verordnung Bargeld. Daher weist die Stadtverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass Bußgelder unter keinen Umständen vor Ort beglichen werden müssen. Vielmehr werden diese in einem schriftlich durchgeführten Verfahren geahndet. Vor Ort erfolge lediglich eine Belehrung sowie die Aufnahme der Personalien. Zudem würden die Mitarbeitenden des Gemeindevollzugsdienstes immer eine Uniform und einen Ausweis bei sich tragen. Grundsätzlich gelte, dass in Radolfzell Polizei und Gemeindevollzugsdienst teilweise gemeinsam kontrollieren, ob die Maßnahmen eingehalten werden. Wenn im Zuge von Kontrollen Verstöße festgestellt werden, können diese gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet werden.
Radolfzell
Betrüger kassieren für einen angeblichen Verstoß gegen die Corona-Verordnung Bargeld ab