Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes gilt seit Wochenanfang eine erweiterte Maskenpflicht. Wie Stadtverwaltung in einer Presseinformation mitteilt, dürfen die öffentlichen Gebäude deshalb auch nur mit einer medizinischen oder einer FFP2-Maske betreten werden.
Diese Regelung gelte für den Besuch des Wertstoffhofs in der Konstanzer Straße und auf dem Wochenmarkt. Unter medizinischen Masken seien OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2- (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.
Kinder bis 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen. Kinder bis fünf Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen.