Für Unmut und Unverständnis hat bei manchen Gemeinderäten sowie Bürgerinnen und Bürgern ein Tagesordnungspunkt der jüngsten Ratssitzung in Rielasingen-Worblingen gesorgt: Der Bauantrag des Landkreises für die Leichtbauhalle auf dem Festgelände. Denn die Notunterkunft ist nicht nur bereits fertig gebaut, sondern augenblicklich schon mit rund 70 Geflüchteten belegt.
Warum der Bauantrag dafür erst jetzt gestellt wurde, diese Frage konnte Bürgermeister Ralf Baumert den Anwesenden auch nicht beantworten. Er konnte aber einen Brief der Pressestelle des Landratsamtes verlesen. Darin gab es zwar ebenfalls keine nachvollziehbare Erklärung für diese Vorgehensweise, aber die Feststellung, dass dies bei Projekten dieser Art auf den Einzelfall bezogen rechtlich möglich sei.
Dass dieses Thema auch die Einwohner irritiert, zeigten die gut gefüllten Zuhörerplätze im Ratssaal. Eine Bürgerin hatte frühzeitig im sozialen Netzwerk Facebook auf die Sitzung und das Thema aufmerksam gemacht, sodass nahezu zwanzig Interessierte zur Gremiumssitzung gekommen waren.
Im Vorfeld seien auch an Ratsmitglied Axel Politz (AfD) aus der Bürgerschaft eine Reihe von Fragen gerichtet worden, berichtete er in der Sitzung. Schließlich müsse sich jeder Bürger an die baurechtlichen Vorgaben halten, bekomme nun aber den Eindruck, dass das nicht für das Landratsamt gelte, das für die Leichtbauhalle der Bauherr sei, so Politz weiter. Er plädierte daher für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat wegen Schwarzbauens.
Stadträte äußern Kritik an Asylpolitik
Auch andere Räte äußerten heftige Kritik. Vereinzelt an der Asylpolitik im Allgemeinen, insbesondere aber am Bund und an den Ländern, die die Kreise und Kommunen über deren Möglichkeiten hinaus in die Pflicht nähmen. „Es kann nicht sein, dass immer mehr Zugeführte aufgenommen werden müssen“, sagte auch Bürgermeister Baumert.
Insgesamt aber bekannte sich das Gremium dazu, dass es nach einstimmiger Meinung die richtige Entscheidung gewesen sei, dem Kreis das Gelände für die Leichtbauhalle zu verpachten. Denn ohne ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten müssten wie schon 2015 Sporthallen als Notunterkünfte in Anspruch genommen werden – was Kreis und Kommunen unbedingt vermeiden wollen.
Von daher sei es richtig, nun dem Bauantrag das Einvernehmen und die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen, meinte Ralf Baumert. Der entsprechende Beschluss fiel mit großer Mehrheit: Es gab zwei Enthaltungen und eine Gegenstimme.
Entscheidungsbehörde sei im weiteren Verlauf dann das Amt für Baurecht und Umwelt am Landratsamt, wie die Mitarbeiterin des Bauamts, Katharina Schulze, dem Gremium erklärte. Bauamtsleiter Thomas Buser hatte dem SÜDKURIER bereits einige Tage vor der Ratssitzung mitgeteilt, dass man nachträgliche Baugenehmigungen für Notunterkünfte für Geflüchtete pragmatisch betrachte, falls es keine baurechtlichen Einwendungen und Einsprüche gebe.