Wie in den vergangenen Jahren untersagt die Stadt Singen an den Tagen zwischen Gründonnerstag und Ostern jedwede Treffen der Auto-Tuningszene im gesamten Stadtgebiet. Mit einer Verfügung, die das baden-württembergische Polizeigesetz ermöglicht, hat Oberbürgermeister Bernd Häusler dies nun auch offiziell gemacht.
Demnach dürfen zwischen dem 18. April (0.00 Uhr) und dem 22. April (24 Uhr) weder auf öffentlichen noch privaten Flächen Treffen der Tuningszene stattfinden. Als Treffen gilt jede Ansammlung von mehr als fünf getunten Fahrzeugen. Wer gegen die Allgemeinverfügung in dieser Zeit verstößt, wird mit einem Zwangsgeld von 150 Euro belegt.
Es kann richtig teuer werden
Sollte die Person danach nicht innerhalb von 20 Minuten der Verfügung Folge leisten und damit das Treffen beenden, wird das Fahrzeug abgeschleppt und anschließend beschlagnahmt – hinzu kommt ein Bußgeld von 350 Euro zuzüglich der Kosten für die Fahrzeugaufbewahrung. Die Herausgabe des beschlagnahmten Autos wird frühestens ab dem Dienstag nach Ostern erfolgen.
Voraussetzung für die Herausgabe ist aber, dass das Auto in technischer Hinsicht am Straßenverkehr teilnehmen darf. Wer also Tuningteile ohne gültige Zulassung angebracht hat, der wird schlechte Karten haben, sein Auto auf den eigenen vier Rädern wieder nach Hause fahren zu dürfen.