Autofahrer müssen auf den Singener Durchgangsstraßen nachts langsam fahren. In der Hohenkrähen-, Haupt-, Ekkehard-, Freiheit-, Radolfzeller- und der Rielasingerstraße gilt zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens Tempo 30. Die Verkehrsschilder, die darauf hinweisen, sind, bis auf die in die Ekkehard- und Freiheitstraße, aufgestellt. Diese neue Vorschrift soll dafür sorgen, dass es weniger Verkehrslärm in der Stadt gibt und ist Teil des Lärmaktionsplans. In diesem Zusammenhang würden auch die beiden stationären Messanlagen in der Freiheit- und der Ekkehardstraße nachts so programmiert, dass bei mehr als 30 Stundenkilometer geblitzt werde, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung.
Die neue Regelung werde von den Anwohnern grundsätzlich begrüßt, berichtete Gemeinderätin Isabelle Büren-Brauch in einer Ausschusssitzung. Doch in der Hohenkrähenstraße führe sie zu einer Zweiteilung, denn die Tempo-30-Zone beginnt Richtung Innenstadt erst auf Höhe der Straße Lerchenespel. "Es ist für die Bürger absolut nicht nachvollziehbar, warum eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht für die ganze Straße gilt", sagte sie. Die Regelung würde die Straße zweiteilen und die Anwohner stadtauswärts fühlten sich wie Bürger zweiter Klasse. Sie bitte darum, zu prüfen, ob man die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auf die ganze Straße ausweiten könne. Die Tempo-30-Zone seien nach Lärmmessungen eingerichtet worden. Dort wo Grenzwerte überschritten wurden, dürfe die Geschwindigkeit begrenzt werden, sagte Bürgermeisterin Ute Seifried. Die Stadtverwaltung werde den Sachverhalt aber noch einmal prüfen. Da es sich um die Landesstraße 191 handele, sei das Regierungspräsidium zuständig, erklärte das Ordnungsamt.
Auf den Singener Durchgangsstraßen wird gern Gas gegeben, das wissen alle, die in der Stadt wohnen oder arbeiten. Und es sind nicht nur die Tuning-Freunde, die ihre Motoren hochjagen. Der Gemeinderat hatte vor drei Jahren einen Lärmaktionsplan verabschiedet, der auch den Vorschlag enthielt, die nächtliche Lärmbelästigung durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu reduzieren. Im Juni dieses Jahres beschloss der Gemeinderat, Tempo 30 nachts durchzusetzen, nach den Sommerferien begann die Umsetzung. Sie sei Teil von einem Bündel an Maßnahmen, doch eine wesentliche sei die Temporeduzierung, sagte Sonja Martin beim Amt für Stadtplanung zuständig für den Lärmaktionsplan. Die Blitzer in Hohenkrähen-, Ekkehard-, Freiheitstraße, am Posthalterswäldle und in der Georg-Fischer-Straße würden schon etwas bringen. "Zumindest wird vor den Anlagen langsamer gefahren", erklärte sie. Auch von einer Umwidmung der Ekkehard- und Freiheitstraße und einer dann möglichen Geschwindigkeitsbeschränkung erhoffe man sich weniger Lärm. Innerhalb des Nordstadtkonzepts habe man punktuelle Verbesserungen, wie die Minikreisel, umgesetzt. Bauliche Veränderung, wie Lärmschutzwände oder lärmmindernde Fahrbahnschichten, seien teuer und würden wenn, dann im Rahmen von anstehenden Sanierungsarbeiten durchgeführt. Oft bringe aber auch ein neuer Fahrbahnbelag etwas, weil Unebenheiten beseitigt würden. "Außerdem achten wir bei der Entwicklung neuer Gebiete auf gute Busverbindungen und Radwege, um den Individualverkehr zu reduzieren", sagte Martin.
Der Lärmaktionsplan
Der Lärmaktionsplan des Freiburger Ingenieurbüros Fichtner ist vom August 2014. Laut Verkehrslärmschutzverordnung liegen die Immissionsgrenzwerte in Wohngebieten in der Nacht bei 49 Dezibel, in Gewerbegebieten bei 59 Dezibel. Messungen ergaben beispielsweise in der Freiheitstraße nachts einen Wert von bis zu 52,9 Dezibel, in der Hohenkrähenstraße bis zu 60 Dezibel und in der Georg-Fischer-Straße bis zu 61,7 Dezibel. Die Schmerzgrenze liegt laut dem Ingenieurbüro bei etwa 130 Dezibel. (jac)