Wer auf dem Hof der Familie Käppeler aus dem Auto steigt, merkt schon nach wenigen Augenblicken, mit welcher Einstellung der Milchvieh-Betrieb unweit des Stockacher Teilorts Seelfingen geführt wird. Vom typischen Durcheinander eines romantischen Bauernhof-Bilds ist hier nicht viel zu sehen. Es herrscht Ordnung, alles hat seinen Platz. Auf ihren Betrieb sind Franz Käppeler und sein Sohn Simon sichtlich stolz. Beide sind Landwirte aus Überzeugung. Das wird deutlich bei jedem Wort, das die beiden Männer über ihren Beruf verlieren.

Sie haben die Übergabe gemeistert: Landwirt Franz Käppeler und sein Sohn Simon auf ihrem Milchvieh-Betrieb in Stockach-Seelfingen.
Sie haben die Übergabe gemeistert: Landwirt Franz Käppeler und sein Sohn Simon auf ihrem Milchvieh-Betrieb in Stockach-Seelfingen. | Bild: Tesche, Sabine

Auf dem Milchvieh-Betrieb der Käppelers leben 120 Kühe, zwischen 50 und 60 Bullen und 120 weibliche Jungtiere. 20 Hektar gehören zum Hof und 90 Hektar hat die Familie dazu gepachtet. Über den Fortbestand seines Betriebs hat sich Franz Käppeler schon früh Gedanken gemacht. Er selbst hatte den Hof 1978 von seinem Vater übernommen. Dieser gründete ihn 1963. „Bei uns war schon lange klar, dass einmal mein jüngster Sohn den Hof übernimmt“, so Käppeler. 2016 fand die Übergabe statt. Zu diesem Zeitpunkt war sein Sohn Simon Käppeler 27 Jahre alt. Der Übergabe des Hofs ging jedoch eine lange Planung voraus. „Das muss zehn Jahre vorher abgemacht sein“, sagt Franz Käppeler und fügt gleich mit an: „Spätestens mit 65 Jahren sollte der Hof übergeben sein.“

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Das empfiehlt auch Holger Stich, Bezirks-Geschäftsführer des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands (BLHV) in Stockach. Er betreut jährlich mehrere Dutzend Hofübergaben in der Landwirtschaft innerhalb des BLHV-Bezirks und weiß, worauf Landwirte achten sollten.

Abfindung der Geschwister ebenso wichtig wie Nachfolge-Festlegung

Grundsätzlich benötigt die Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs etwa ein Jahr Zeit. „Mit der Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) kann der Betrieb auch zunächst vom Landwirt und seinem Sohn oder seiner Tochter gemeinsam geführt werden“, sagt Stich. Die Festlegung der Nachfolge ist die eine Aufgabe, ebenso wichtig sei es, welche Abfindung die Geschwister des Nachfolgers bekommen und wie die Eltern finanziell abgesichert werden. „Bei einer Rente zwischen 750 und 800 Euro netto, die die Eltern oft bekommen, sollte die Höhe der Aufstockung durch den Nachfolger und die Bedürftigkeit der Eltern im Vorfeld abgeklärt werden“, empfiehlt Stich.

Eine Hofübergabe braucht einen langen Vorlauf, weiß Franz Käppeler. Für ihn ist klar: „Das muss zehn Jahre vorher abgemacht ...
Eine Hofübergabe braucht einen langen Vorlauf, weiß Franz Käppeler. Für ihn ist klar: „Das muss zehn Jahre vorher abgemacht sein“. | Bild: Tesche, Sabine

Die Klärung der familiären Verhältnisse ist grundlegend, wenn die Übergabe ohne Streitereien ablaufen soll. Bei den Käppelers erhebt keiner der drei Geschwister von Sohn Simon Anspruch auf den Hof. Langwierige Auseinandersetzungen drohen, wenn die Abfindung für die übrigen Kinder, also die weichenden Erben, nicht geklärt wird. Darüber zu sprechen und Klarheit herzustellen, sei unverzichtbar, mahnt Holger Stich. Bei den Käppelers ist dieses Thema ausführlich besprochen worden. „Wir haben eine einvernehmliche Übereinkunft mit allen Kindern getroffen“, sagt Franz Käppeler. Um welche Summen es im Detail geht, möchten der 64-Jährige und sein Sohn nicht sagen.

Welche Rolle nimmt Partner des Nachfolgers ein?

Doch läuft nicht überall eine Übergabe ohne Reibereien ab. Ein Fehler, der oft passiert, ist, dass im Übergabevertrag die Bedürfnisse der Ehefrau des Übergebenden oder die Rolle der Ehefrau des Nachfolgers nicht festgelegt sind. Sie sollten schriftlich festgelegt werden. Auch die Versorgung der Eltern sollte auf jeden Fall geregelt sein. Von wem werden die Eltern gepflegt. Soll ein Pflegedienst organisiert werden und wer kümmert sich darum? Das muss in einem Übergabe-Vertrag beantwortet sein. Denn ist das nicht beantwortet, kann im schlimmsten Fall nicht nur der Hof deswegen in die Brüche gehen.

Die Punkte muss ein Landwirt geklärt haben, wenn er seinen Hof der nachfolgenden Generation übergeben will:

Auch nach dem Eigentümer-Wechsel auf dem Hof muss man miteinander zurechtgekommen. „Der Senior muss bereit sein, Verantwortung abzugeben. Einer muss der Chef sein“, versichert Franz Käppeler. Die ungeklärte Chef-Frage wird vielen Junglandwirten zum Verhängnis, weil der Senior nicht zurücktreten will. Was ist das Erfolgsgeheimnis der Käppelers? „Damit die Übergabe wirklich klappt, muss man sich einfach den ein oder anderen Kommentar verkneifen“, sagt der Landwirt mit Blick auf seinen Sohn, der kurz lächeln muss. „Schon vor der Übergabe habe ich mich um den Einkauf gekümmert“, sagt der 29-Jährige. „Die aktuellen Preise und den richtigen Zeitpunkt für den Kauf hat er viel besser im Blick“, merkt sein Vater mit an. Franz Käppeler kümmert sich größtenteils um die hofeigene Rinderzucht. Mit der Chef-Rolle kommt Sohn Simon gut zurecht. Auch weil er sich schon lange darauf vorbereiten konnte. „Zweifel an meiner Entscheidung, Landwirt zu werden, hatte ich nie“, sagt er.

Für Simon Käppeler war früh klar, dass er den Hof seines Vaters übernimmt. „Zweifel an meiner Entscheidung, Landwirt zu werden, ...
Für Simon Käppeler war früh klar, dass er den Hof seines Vaters übernimmt. „Zweifel an meiner Entscheidung, Landwirt zu werden, hatte ich nie“, sagt er. | Bild: Tesche, Sabine

Damit der Nachwuchs gerne den Hof übernimmt, müssen im Voraus nach Meinung von Franz Käppeler auch einige Voraussetzungen auf dem Hof selbst geschaffen werden. Das Fremdkapital sollte einigermaßen abgearbeitet sein. Wer zudem einen veralteten Betrieb übergibt, legt dem Nachfolger unnötige Steine in den Weg. „Alle zehn Jahre muss in den Hof investiert werden, ansonsten wird man von der Entwicklung schnell abgehängt“, sagt Käppeler. Doch was geschieht mit dem Betrieb, wenn kein Nachfolger innerhalb der eigenen Familie in Sicht ist? „Entweder der Betrieb wird an jemanden außerhalb der Familie abgegeben, verpachtet oder aufgelöst“, nennt Holger Stich die Möglichkeiten, die es dann gibt.

Wenn kein Nachfolger in Sicht ist

Wenn ein Fremder den Hof übernehmen soll, muss der Landwirt sich im Klaren sein, in welcher Form das geschehen soll. Soll der Hof komplett übergeben werden, inklusive der Wohngebäude oder soll der Betrieb nur verpachtet werden? Will er auf dem Hof noch mitarbeiten? Möglich ist auch, dass die Alt-Landwirte auf dem Hof wohnen bleiben und der Nachfolger sich nur während der Arbeitszeit auf dem Grundstück befindet, dafür muss das Leben auf dem Hof jedoch geregelt sein. Welcher Bereich gehört zum Wohnhaus, welcher zum Betrieb? „Eine beliebte Stolperfalle dabei ist, dass das im Voraus nicht kommuniziert wird“, weiß Stich. Wer seinen Betrieb auflösen möchte, dem legt Holger Stich in steuerlicher Hinsicht eine umfassende Beratung ans Herz. Für eine Hofaufgabe ist eine eindeutige Betriebsaufgabeerklärung für das Finanzamt unerlässlich. Zudem muss ein Aufgabegewinn erklärt werden. Dabei kommen auf den Landwirt entsprechende Steuernachzahlungen zu. In der Aufgabeerklärung werden die bei der Betriebseinstellung erzielten Erlöse aus dem Verkauf der Flächen, dem Vieh und den Maschinen dem Buchwert dieser Wirtschaftsgüter zum Zeitpunkt der Aufgabe gegenübergestellt.

Auch über den Fall, dass keiner seiner Kinder den Hof übernehmen hätte wollen, hat Franz Käppeler nachgedacht. „Wäre kein Nachfolger in Sicht gewesen, hätte ich kein Geld mehr in den Hof investiert, ich hätte Stück für Stück meine Arbeit reduziert und Ferienwohnungen eingerichtet“, sagt Käppeler. Doch mit diesen Überlegungen beschäftigt er sich schon lange nicht mehr.