Sie wirken etwas aus der Zeit gefallen, sind aber trotzdem noch an der ein oder anderen Straßenecke zu finden: die guten, alten Kaugummiautomaten. Doch wenn der Inhalt genauso veraltet ist und dennoch gekauft und genutzt wird, kann es problematisch werden. Im Tengener Ortsteil Watterdingen kam es Anfang September zu einem Vorfall, bei dem zwei Kinder verletzt wurden.

Nachdem eine unbekannte Flüssigkeit aus einem Spielzeug austrat, das aus einem Kaugummiautomaten in der Watterdinger Oberdorfstraße stammte, zeigten sich bei zwei Kindern Hautrötungen. Das teilte Uwe Veit, der Einsatzleiter der Tengener Feuerwehr, dem SÜDKURIER mit. Deshalb mussten die 26 Einsatzkräfte kürzlich gemeinsam mit dem Engener Gefahrstoffzug dort ausrücken.

Der Automat musste gesperrt werden

„Um welche Substanz es sich gehandelt hat, war nicht mehr nachvollziehbar. Wir konnten keinerlei Rückstände am Spielzeug finden“, sagt Veit. Auch wenn dem Einsatzleiter zufolge keine Gefährdung durch Gefahrgut festgestellt werden konnte, entsorgte die Feuerwehr die Reste des Spielzeugs und sperrte vorsorglich den Automaten. Die zwei betroffenen Kinder wurden noch vor Ort vom Rettungsdienst versorgt, so Veit: „Ihnen ging es entsprechend gut und es sind auch keine bleibenden Schäden entstanden.“

Uwe Veit wurde als Einsatzleiter der Tengener Feuerwehr mit seinem Team nach Watterdingen gerufen, weil zwei Kinder Hautrötungen von ...
Uwe Veit wurde als Einsatzleiter der Tengener Feuerwehr mit seinem Team nach Watterdingen gerufen, weil zwei Kinder Hautrötungen von einem Spielzeug aus einem Kaugummiautomaten hatten. | Bild: Uli Zeller

Die Polizei war ebenfalls am Einsatzort. Tatjana Deggelmann, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Konstanz, teilt auf Anfrage des SÜDKURIER mit, dass solch ein Fall bis dahin noch nie vorgekommen sei. „Aber es waren keinerlei Anhaltspunkte gegeben, die auf strafbare Handlungen Dritter hinwiesen“, so Deggelmann.

Der Automat ist schon lange außer Betrieb

Nach Angaben des stellvertretenden Tengener Hauptamtsleiters Georg Völlinger soll der Kaugummiautomat nun abgehängt werden. „Eigentlich ist der Automat schon seit 20 Jahren außer Betrieb. Ich vermute mal, dass es sich beim Inhalt um Restbestände handelt“, so Völlinger. Diese seien von der Betreiberfirma nie abgeholt worden. Es bestehe schon ewig kein Vertrag mehr zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Betreiber des Automaten.

Dieser Kaugummiautomat befindet sich an einer Hauswand in der Singener Erzbergerstraße, Ecke Ekkehardstraße.
Dieser Kaugummiautomat befindet sich an einer Hauswand in der Singener Erzbergerstraße, Ecke Ekkehardstraße. | Bild: Lara Reinelt

Denn wenn eine Firma einen Automaten an einer Hauswand oder ähnlichem anbringen möchte, muss sie dem stellvertretenden Hauptamtsleiter zufolge die schriftliche Erlaubnis des Gebäudeeigentümers einholen und diesem eine Art Miete zahlen.

Nur noch Überbleibsel hängen herum

Die Stadt Tengen habe mit diesen Verträgen nichts zu tun – auch nicht mit den Sicherheitsmaßnahmen. „Ich denke mal, darum kümmert sich das Gesundheitsamt oder die Gewerbeaufsicht“, so Völlinger. Es gebe in Tengen und den Ortsteilen ohnehin keine Kaugummiautomaten mehr, die noch betrieben werden. „Wenn, dann hängen noch ein paar als Überbleibsel aus einer längst vergangenen Zeit herum“, sagt Völlinger.

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Laut Jens Bittermann vom Landratsamt Konstanz handle es sich bei einem Kaugummi um ein Lebensmittel, das nach der Lebensmittelinformationsverordnung von der Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatum ausgenommen sei. Kaugummis könnten also offiziell nicht ablaufen. „Dennoch hat der Inverkehrbringer eines Lebensmittels grundsätzlich die Verantwortung für die Unbedenklichkeit des angebotenen Lebensmittels“, stellt der Leiter des Landratsbüros klar. Darüber hinaus seien die Betreiber dafür verantwortlich, die Inhalte der Automaten rechtzeitig auszutauschen. Das Landratsamt habe sich mit dem Fall in Watterdingen allerdings nicht befasst.

Es braucht keine Genehmigung

In Singen hingegen gibt es in einigen Straßen noch Kaugummiautomaten. Die meisten hängen laut dem städtischen Pressesprecher Stefan Mohr an privaten Zäunen oder Grundstücksgrenzen. Das sei erlaubt und müsse der Stadt nicht mitgeteilt werden.

Singens Pressesprecher Stefan Mohr erzählt, dass der Betrieb von Kaugummiautomaten keine Erlaubnis von Seiten der Stadt erfordert.
Singens Pressesprecher Stefan Mohr erzählt, dass der Betrieb von Kaugummiautomaten keine Erlaubnis von Seiten der Stadt erfordert. | Bild: Freißmann, Stephan

„Aufsteller von Automaten müssen ihr Gewerbe nur dort anmelden, wo die Firma ihren Sitz hat und nicht dort, wo die Automaten hängen“, erklärt Mohr. Eine Genehmigung braucht es dem Pressesprecher zufolge nur dann, wenn der Automat mehr als 30 Zentimeter tief ist. Diese Maße seien für klassische Kaugummiautomaten allerdings unüblich.

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Würde die Stadt dennoch regulierende Maßnahmen ergreifen wollen, wäre dies über die örtlichen Bauvorschriften machbar, so Mohr. Und weiter: „Davon hat die Stadt aber nie Gebrauch gemacht, da eine Notwendigkeit nicht bestand.“ Wie viele Automaten im Singener Stadtgebiet verteilt sind, sei der Stadtverwaltung nicht bekannt.