Nachdem der mutmaßliche Leiter einer nicht genehmigten Demonstration vor dem Wohnhaus des baden-württembergischen Ministerpräsidenten gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, kommt es nun am 25. April erneut zur einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Sigmaringen. Das teilt der Direktor des Gerichts, Christoph Freudenreich, mit. Ende Februar hatte Richterin Kristina Selig den 52-Jährigen zu einer Strafe verurteilt.

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Geldstrafe in Höhe von 30 000 Euro

Der Beschuldigte war nicht zum Gerichtstermin erschienen. Die Staatsanwaltschaft forderte in der damaligen Verhandlung 150 Tagessätze zu je 200 Euro, also eine Gesamtsumme von 30 000 Euro. Dem Mann wurde vorgeworfen, dass er Mitte Februar ohne Genehmigung vor dem Haus von Ministerpräsident Winfried Kretschmann eine Demonstration anführte und dorthin geführt haben soll. Die Verhandlung findet am Montag, 25. April, um 13.30 Uhr vor dem Amtsgericht Sigmaringen statt.