Zu einer Geldstrafe von 200 Euro ist eine 40-jährige Frau vor dem Amtsgericht Sigmaringen verurteilt worden. Richterin Linda-Sue Blazko ahndete damit einen Verstoß der in der Gemeinde Herdwangen-Schönach lebenden Frau, die es nach einem positiven PCR-Test missachtete, sich in die auferlegte zehntägige Quarantäne zu begeben.

Ihr Kind weiter in den Kindergarten gebracht

Im Verfahren stellte sich heraus, dass die Frau der behördlichen Vorgabe einer „Absonderung“ tatsächlich keine Folge leistete, obgleich sie in der Woche vom 14. bis 21. Dezember vorigen Jahres positiv auf Covid-19 getestet worden war. So brachte sie weiterhin ihr Kind in den Kindergarten und holte es dort wieder ab. Die Angeklagte sagte vor Gericht aus, dass ein von ihr erwarteter Bescheid seitens des Gesundheitsamtes nie zugestellt worden sei. Der von ihr nach zwei Tagen selbst vorgenommene Schnelltest sei dann negativ ausgefallen. Zudem verwies sie auf einen eingeholten ärztlichen Ratschlag, demzufolge sie, sofern sie sich frei von Symptomen fühle und ein negatives Testergebnis vorliegen würde, an ihrer Praxis, das Kind in den Kinderhort zu bringen, unbedenklich festhalten und auch Einkaufen gehen dürfe. Außerdem, so betonte sie, seien für sie in jener Zeitspanne auch Familienangehörige wie ihre Oma eingesprungen, um diesen Part zu übernehmen.

Zeugin widerspricht der Darstellung

Was wiederum eine als Zeugin geladene 37-jährige Kindergartenbetreuerin ganz klar widerlegte. Ihr oblag die Eingangskontrolle und sie hatte in besagter Zeit nur diese Frau gesichtet. Allerdings verbreitete sich das Gerücht, dass die Angeklagte – wie zum damaligen Zeitpunkt sehr viele in ihrem Umfeld – an Corona erkrankt war, erst nach den Winterferien Mitte Januar dieses Jahres im Kindergarten. Eine Mailanfrage an ihren Versicherungsträger hätte dies bestätigt. Als die Kindergartenleitung die Angeklagte daraufhin zur Rede stellte, sei das Gespräch sehr widersprüchlich verlaufen. Sie hätte stets auf ihre Freitestung verwiesen, die jedoch erst vier Tage nach einer attestierten Ansteckung statthaft gewesen wäre.

Zweiter Verstoß nicht verfolgt

„Sie sind vielleicht von falschen Tatsachen ausgegangen, haben sich in falscher Sicherheit gewogen. Aber ihr Verstoß steht fest“, so Richterin Blazko bei ihrer Urteilsbegründung. Der zweite Verstoß der jungen Frau, nämlich ein Kind, das Kontakt mit einer infizierten Person hat, überhaupt in den Kindergarten zu bringen, sei hier gar nicht verfolgt worden, merkte die Richterin an.

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Gegen den ursprünglichen Bußgeldbescheid in Höhe von 300 Euro hatten die Frau und ihr Verteidiger Andreas Rößner erfolgreich Einspruch erhoben. Allerdings ließ sich dessen Forderung auf Halbierung des Betrags nicht durchsetzen, seine Mandantin hat auch die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gleichwohl erklärte der Verteidiger für die Frau, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten.