Frankreich, Italien, Großbritannien und die Niederlande verbieten schon länger Handys an den Schulen. In Deutschland sind Schulangelegenheiten Ländersache, dazu gehört auch das Aufstellen von Verboten. Bisher gibt es nur in Bayern ein Gesetz zum Umgang mit Smartphones in den Schulen. Das Bundesland Hessen zieht nach und hat jüngst angekündigt, sein Schulgesetz zu ändern. Demnach wird die private Nutzung der Geräte – Smartwatches und Tablets inbegriffen – in den Gebäuden und auf dem Schulgelände vom nächsten Schuljahr 2025/2026 an grundsätzlich verboten. Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper will ebenfalls einen strengeren Umgang mit Handys und Co. einführen.
- Am Martin-Heidegger-Gymnasium legt die Hausordnung fest, was erlaubt ist. Schulleiter Tobias Andelfinger hält es für einen Schritt in die richtige Richtung, den Medienkonsum – gerade bei jüngeren Schülerinnen und Schülern – zu reduzieren. „Nicht umsonst gibt es Überlegungen, Kinder unter 14 Jahren gar nicht erst mit einem Handy auszustatten. Vier bis fünf Stunden Bildschirmzeit bei Viertklässlern – das ist natürlich entwicklungshemmend, weil in dieser Zeit andere Dinge auf der Strecke bleiben.“
Gleichwohl erinnert er an die Coronazeit und den damit einhergehenden digitalen Hype. „Da war das Handy eine gute, willkommene Möglichkeit, in Kontakt zu bleiben. Nicht alle haben einen Laptop mit Kamera für Online-Unterricht oder für kollaboratives Arbeiten.“ Mit der Rückkehr zum regulären Unterricht habe sich aber schnell herausgestellt, dass die ständige Handyverfügbarkeit mehr schadet, als nützt. „Das Handy ist ein gigantisches Ablenkungsinstrument, die Konzentration leidet darunter.“ Das Mitbringen von Mobiltelefonen könne die Schule nicht verbieten. „Das ist juristisch nicht haltbar“, so Andelfinger.
Aktuell sieht es so aus: Handys müssen im Schulgebäude ausgeschaltet in der Tasche liegen, sie dürfen nur vor oder nach der Schule benutzt werden oder in der Pause zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht. Dann wird auch gerne vom Handy Gebrauch gemacht, zum Beispiel, um eine Pizza beim Lieferservice zu bestellen. Lehrer am Gymnasium dürfen das Handy bis zum Unterrichtsende einkassieren, wenn jemand während des Unterricht am Handy herumspielt. Zudem darf der Lehrer entscheiden, ob das Handy zu Unterrichtszwecken hervorgeholt werden darf, beispielsweise, um etwas zu recherchieren.
- An der Conradin-Kreutzer-Schule gibt es für Grund- und Werkrealschüler kein generelles Handynutzungsverbot. Vor und nach dem Unterricht oder in der Mittagspause darf es privat genutzt werden. Hier spiele mit rein, dass Eltern, zum Beispiel von Buskindern, für ihre Kinder telefonisch erreichbar sein wollen und umgekehrt.
Für Unterrichtszwecke sei das Handy nicht relevant, denn es stehen genügend PC und Tablets zur Verfügung. „Wir haben vor zwei Jahren die Regel eingeführt, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Handys vor dem Unterricht dem Klassen- oder Fachlehrer aushändigen, der schließt sie dann solange in den Pult“, sagt Schulleiterin Gabriele Weiß. Am Ende des Unterrichts bekommen die Schüler ihre Geräte wieder. „Das wurde mit der SMV (Schülermitverantwortung) und der Schulkonferenz so besprochen. Die Kinder akzeptieren das und es gibt wenig Verstöße gegen diese Regel. Auch die Eltern haben nicht dagegen protestiert“, berichtet Weiß. Ein Wunsch der älteren Schüler sei es gewesen – um der Gleichbehandlung willen – dass die Grundschüler auch ihre Smartwatches abgeben müssen.
- An der Grafen-von-Zimmern-Realschule sollen digitale Medien nur dann genutzt werden, wenn sie einen Mehrwert für den Lernprozess haben. Die private Nutzung ist also stark eingeschränkt. „Wir haben in jedem Raum eine Handygarage eingeführt, das bedeutet vor dem Unterricht geben alle ihr Handy ab“, sagt Schulleiter Steffen Heyden.
Doch damit sich nicht die zahlreichen Lehrkräfte um das Einsammeln und die Rückgabe kümmern müssen, werden nun in den Fluren der Realschule nach und nach Handyschließfächer eingeführt, so dass die Kinder eigenverantwortlich ihre Handys dort deponieren. „In Klassenstufe fünf haben wir die Schließfächer bereits, jetzt ziehen wir mit den sechsten Klassen nach. So werden die Handys gar nicht erst mit in die Klassenzimmer mitgenommen.“ Die knapp 80 Fünftklässler, so Heydens Erfahrung, haben sich sogar über die Schließfächer gefreut. Natürlich seien weder Handygaragen noch -schließfächer eine Garantie dafür, dass alle ihre Geräte auch tatsächlich abgeben. „Doch der Großteil hält sich daran. Und es ist wirklich so: selbst wenn das Handy stummgeschaltet im Rucksack liegt, sobald das Display aufleuchtet und den Eingang einer Nachricht signalisiert, zieht das Kapazitäten im Gehirn ab. Das Suchtpotential ist Fakt“, so Heyden.
Seine Hoffnung ist, dass die Schüler während der Zeit in der Schule handyfrei sind und das Handy vergessen. Das soziale Klima könne davon nur profitieren. „Sollen die Kinder lieber auf dem Fußballplatz kicken, statt sich mit TikTok, WhatsApp und Onlinespielen zu beschäftigen. Alles hat seine Zeit, und Schule bedeutet für mich gemeinsam leben, gemeinsam arbeiten.“