Eingestellt hat Amtsrichterin Isabelle Voß ein von der Stadt Pfullendorf angestrengtes Verfahren gegen einen 69-jährigen Bürger ihrer Stadt. Dieser hatte gegen einen Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes in Höhe von 50 Euro Einspruch erhoben. Den Einwand einer zeitlichen Fristüberschreitung ist von Joachim Gäbele, den Verteidiger des 69-Jährigen, gleich zu Sitzungsbeginn im Amtsgericht Sigmaringen erhoben worden – mit letztendlichem Erfolg.
Durchfahrtsverbot missachtet
Somit war das eigentliche Anliegen in dieser gerichtlichen Auseinandersetzung nicht mehr von Bedeutung. Der 69-Jährige hatte am 12. Juli 2022 ein Durchfahrtsverbot missachtet und war mit seinem Auto beim Einfahren vom Kreisverkehr in die Bahnhofstraße stadtauswärts in Richtung Geberit geblitzt worden.
Viele Bürger fühlen sich „abgezockt“
Gegen den Bußgeldbescheid erhob er Einspruch. Vor Gericht schildert er, dass er erst hinter dem zur Kontrolle aufgestellten Blitzgerät die Vollsperrung erkannte. Stattliche 630 Fahrzeuge waren an jenem Tag geblitzt worden. Das mediale Echo war enorm. Auch wenn die Verstimmung einiger Betroffenen ziemlich groß war und sich manche „abgezockt“ fühlten, hatten offenbar die allermeisten den Bußgeldbescheid akzeptiert. Der 69-Jährige und sein Anwalt vertraten jedoch die Ansicht, dass die Ausschilderung an der Kreiseleinfahrt nicht korrekt gewesen sei.
Das sagt der Chef des Ordnungsamtes
Der als Zeuge geladene Chef des Ordnungsamtes hielt die Absperrung für ausreichend dokumentiert: „Die Beschilderung war sehr deutlich zu erkennen.“ Die Bilder zur Absperrung wurden nochmals begutachtet und die Richterin kam zu dem Schluss, das Ordnungsamt ist im Recht: „Das Schild ist schon sichtbar. Doch wir haben ein anderes Problem... Das Verfahren ist verjährt!“ Tatsächlich sei die Akte erst im März diesen Jahres an die Staatsanwaltschaft gefaxt worden. „Entscheidend ist jedoch der Eingang vor Gericht“, belehrt sie den Kläger. Die war im April erfolgt – zu spät. Den 69-Jährigen freute es. Er will die eingesparten 50 Euro verdoppeln und spenden.