„Musste das wirklich sein?“, fragten sich am Dienstag etliche Autofahrer, denen ein rotes Licht signalisiert hatte, dass sie von einem Blitzer erwischt worden waren. In der SÜDKURIER-Redaktion gingen Anrufe ein von erbosten Autofahrern, die sich fragten, ob die Aktion nicht eine „Abzocke“ der Stadt gewesen sei. Das Gerät stand am Rande der Franz-Xaver-Heilig-Straße, getarnt bei den Bäumen auf Höhe des Drogeriemarkts Müller.
Linienbusverkehr durfte durchfahren
Wer beim Bahnhofskreisel stadtauswärts fahren wollte, sah eine Barke stehen und daneben ein „Durchfahrt-Verboten-Schild“ – mit dem Zusatz versehen, dass der Linienbusverkehr frei ist. Auf den ersten, schnellen Blick schien die Ausfahrt des Kreisels passierbar zu sein und bis zum Parkplatz des Zentralen Omnibus-Bahnhofs (ZOB) und sogar bis zum Dienstleistungszentrum schien alles frei.
Etliche Autofahrer ignorierten das Verbotsschild oder bemerkten es wohl nicht, fuhren etwa 50 Meter auf der Franz-Xaver-Heilig-Straße, wurden geblitzt, drehten um und einige fuhren über den ZOB zurück zum Bahnhofskreisel. Mancher ließ sich vom Vordermann verleiten und fuhr einfach hinterher, bis das rote Licht leuchtete. 50 Euro Bußgeld drohen den geblitzten Autofahrern laut Bußgeldkatalog.
Vollsperrung wegen einer Baustelle
Der SÜDKURIER hat bei Manuel Oberdorfer, Ordnungsamtsleiter der Stadt Pfullendorf, nachgefragt, warum die Stadt den Blitzer aufgestellt hat. Oberdorfer erläuterte, dass eine Baustelle in der Franz-Xaver-Heilig-Straße auf Höhe der Paul-Heilig-Straße die Vollsperrung notwendig gemacht habe, die noch am Mittwoch andauerte. „Da der Durchfahrtsverkehr aus Richtung Stadtmitte die Franz-Xaver-Heilig-Straße nicht mehr befahren konnte, hatten wir die Sperrung bereits ab der Ausfahrt beim Bahnhofskreisel angeordnet“, informierte der Ordnungsamtsleiter.
Schranke stand versetzt wegen der Busse
Um dem Busverkehr die Fahrt zum ZOB zu ermöglichen, sei das Zusatzschild „Linienverkehr frei“ angeordnet worden. Daher stand die rot-weiße Absperrschranke etwas versetzt in der Straße, sodass die Busse noch durchfahren konnten.

Bei der Kontrolle der Beschilderung am Dienstagmorgen durch den Vollzugsdienst sei diesem aufgefallen, dass das Verbot vermehrt nicht beachtet wurde und der Fahrzeugverkehr an der Beschilderung einfach vorbeifuhr. „Weiter konnte unser Vollzugsdienst beobachten, dass der Großteil der Fahrzeuge über den ZOB wendeten. Hierzu muss gesagt werden, dass die Einfahrt des ZOB generell für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Busse, verboten ist“, ergänzt er.
Vollzugsdienst beobachtet Beinahe-Unfall
Nach Absprache mit ihm habe der Vollzugsdienst dann zur Überwachung des Verbots der Durchfahrt das Messgerät aufgestellt. „Während der Kontrolle konnte unser Vollzugsdienst auch einen Beinahe-Unfall zwischen zwei Autos im ZOB beobachten“, schildert Manuel Oberdorfer.
Ordnungsamt befürchtete Verkehrschaos
Die Vollsperrung diene auch dem Schutz der Bauarbeiter vor Ort. Dazu berichtet der Ordnungsamtsleiter, dass die Baufirma sich für die Kontrolle bedankt habe, da die Firma tagtäglich feststelle, dass bei Durchfahrt trotz Verbots oftmals brenzlige Verkehrssituationen entstehen. „Zusammenfassend kann ich sagen, dass die Kontrolle aufgrund der Verkehrssituation am Morgen stattgefunden hat“, sagt Oberdorfer. Und ergänzt: „Ohne Kontrolle hätte sich vermutlich ein Verkehrschaos im Bereich des ZOB entwickelt“.
Keine Abzocke aus Sicht der Stadt
Aus seiner Sicht war die Baustelle ausreichend beschildert und man hätte frühzeitig die Schilder erkennen und der Umleitung folgen können. „Ich würde hier nicht von Abzocke, sondern eher von einer verkehrserziehenden Maßnahme sprechen“, betont der Amtsleiter. Es sei generell in der letzten Zeit beobachtet worden, dass Beschilderungen nicht mehr beachtet werden. Als Beispiel nannte er das Durchfahrtsverbot in der Fußgängerzone auf dem Marktplatz.
Bußgeldkatalog
Der Bereich in der Franz-Xaver-Heilig-Straße in Pfullendorf war in den vergangenen beiden Tagen mit dem Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ versehen. Folgende Bußgelder werden bei Missachtung der Sperrung durch Verkehrsteilnehmer fällig:
- Durchfahrt mit einem Auto oder Motorrad: 50 Euro
- Durchfahrt mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen (Auto mit Anhänger) oder Bus: 55 Euro
- Durchfahrt mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen: 100 Euro
- Durchfahrt mit einem Fahrrad: 25 Euro
- Parken im gesperrten Bereich: 55 Euro
- Ausnahmen vom Durchfahrtsverbot: Gibt es zusätzlich zum Verbotsschild das Zusatzzeichen „Anlieger frei“, dürfen Anwohner und Personen, die dort etwas zu erledigen haben, die Straße befahren.
(Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de)