Nach etwas mehr als einer Stunde war am Dienstagmittag im Sitzungssaal des Amtsgerichts Konstanz alles entschieden. Die Richterin verkündete ihr Urteil, während der geständige Angeklagte die Worte des anwesenden Dolmetschers aufmerksam verfolgte.

Drei Taten innerhalb kurzer Zeit

Die Anklage listete drei Fälle auf – alle innerhalb weniger Monate. Der schwerste Diebstahl ereignete sich am 26. Juli 2024 in einer Konstanzer Drogerie: Parfums im Wert von rund 1000 Euro verschwanden aus den Regalen. Die zweite Tat, die dem Mann aus Rumänien zur Last gelegt wurde, folgte am 17. Oktober 2024 im Bekleidungsgeschäft „Jack & Jones“, wo der Angeklagte eine Jacke im Wert von 139 Euro mitnahm.

Wenige Stunden später betrat er an diesem Tag erneut eine Filiale der Drogeriekette Müller. Zusammen mit einem Komplizen entwendete er dort zwei Smartwatches im Wert von 98 Euro. Im letzten Fall wurde ein Seitenschneider eingesetzt, um die Ware aus der Verpackung zu lösen. Aufgrund des eingesetzten Schneidewerkzeugs galt diese Tat als Diebstahl mit Waffen. Zu diesen Anklagepunkten wurden auch ein Mitarbeiter der Drogerie sowie zwei Polizeibeamte vor Gericht gehört.

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Von Beginn an zeigte sich der Angeklagte in der Verhandlung am Dienstag, 5. August, kooperativ. Über seinen Dolmetscher räumte er die Vorwürfe ein, entschuldigte sich für seine Taten und erklärte, er habe ursprünglich nicht gewusst, dass seine Begleiter Diebstähle begehen wollten. Er wolle nun nach Rumänien zurückkehren, zu seiner Freundin und seinem Kind.

Die Richterin stufte den ersten Diebstahl – den der Parfums – als gewerbsmäßig ein, da der Schaden hoch und die Vorgehensweise planvoll gewesen sei, dafür verhängte sie fünf Monate Freiheitsstrafe. Die zwei weiteren Taten im Bekleidungsgeschäft und der Drogerie bewertete sie als minderschwere Fälle mit jeweils drei Monaten. Nach Bildung einer Gesamtstrafe ergaben sich sieben Monate. Diese wurden vollständig zur Bewährung ausgesetzt.

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Ein ungewöhnlich kurzer Prozess

Das Gericht berücksichtigte die bereits verbüßte Untersuchungshaft von mehreren Monaten sowie die umfassende Kooperation des Angeklagten. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. In dieser Zeit darf sich der Mann keine weiteren Straftaten zuschulden kommen lassen. Die Kosten des Verfahrens muss er selbst tragen. Der Haftbefehl vom 4. März 2025 wurde aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision kann innerhalb einer Woche eingelegt werden.

„So schnell ging es, glaube ich, noch nie“, bemerkte der Verteidiger am Ende. Auch Staatsanwältin und Richterin nickten zustimmend. Das Verfahren verlief ohne Streit über Beweise oder lange Zeugenbefragungen.