Die Welt der Düfte ist verführerisch – auch für Profidiebe. Während in Gottmadingen erst ein spektakulärer Einbruch in ein Parfüm-Lager für Aufsehen sorgte, betört in Konstanz nun ein anderer Vorfall die Justiz. Aber aus einem ganz anderen Grund.
Vor wenigen Tagen wurde eine 40-jährige Frau aus Polen dabei ertappt, wie sie in einer Konstanzer Parfümerie Luxus-Kosmetika im Wert von fast 5000 Euro stehlen wollte. Nur einen Monat zuvor, am 27. Februar, hatte sie bereits Kosmetika im Wert von über 6000 Euro aus derselben Parfümerie entwendet. Am Mittwoch, 26. März, wurde sie festgenommen. Eine Mitarbeiterin der Parfümerie erkannte die Frau wieder.
Urteil fällt einen Tag später
Die Konsequenzen ließen nicht lange auf sich warten. Bereits am Tag nach ihrer Festnahme verurteilte das Amtsgericht Konstanz die Frau zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten. Das Gericht ordnete auch die Einziehung von Wertersatz in Höhe von über 11.000 Euro an und verpflichtete die Frau, weitere 1800 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Wie ist das möglich?
Neue Stellen für schnellere Verfahren
Dieses Urteil fiel in einem beschleunigten Verfahren. Das kam bisher nur selten in Konstanz vor. Das soll sich künftig aber ändern: Das Justizministerium hat für diese Verfahren sowohl dem Amtsgericht als auch der Staatsanwaltschaft zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt – je eine Planstelle.
Staatsanwalt Andreas Mathy schätzt, dass es künftig acht solcher Verfahren pro Monat geben könnte, möglicherweise mehr, wenn sich alles mit der Polizei eingespielt habe.
Wie läuft das ab?
Dabei kann ein beschleunigtes Verfahren vom Staatsanwalt schon seit Jahrzehnten beantragt werden. Nämlich dann, wenn der Sachverhalt einfach (zum Beispiel, weil ein Geständnis vorliegt) oder die Beweislage eindeutig ist. Einige Aktivisten der Letzten Generation sind so im vergangenen Jahr verurteilt worden.
In diesem Schnellverfahren kann ein Prozess innerhalb weniger Tage oder sogar noch am Tag der Tat durchgeführt werden. Die Strafprozessordnung verzichtet hier auf die sonst vorgeschriebenen Fristen. Die Ladungsfrist beträgt 24 Stunden und wenn der Angeklagte darauf verzichtet, kann die Verhandlung sogar sofort beginnen.
Keine Freiheitsstrafen über einem Jahr
Um sicherzustellen, dass die Rechte des Betroffenen in einem solchen Schnellgericht gewahrt bleiben, schreibt das Gesetz vor, dass ein Verteidiger bestellt wird, wenn eine Haftstrafe von mindestens sechs Monaten zu erwarten ist. Es darf ohnehin keine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verhängt werden. Anders als bei einem Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft ganz ohne Prozess verhängen kann, sind Haftstrafen aber möglich.
Der Richter kann auch jederzeit das beschleunigte Verfahren abbrechen und ein normales Strafverfahren einleiten, um beispielsweise Zeugen zu vernehmen. Franz Klaiber, Direktor des Amtsgerichts Konstanz, begrüßt die bessere Infrastruktur für beschleunigte Verfahren. Es sei sinnvoll, dass die Strafe auf dem Fuße folge.
Im Fall der Parfümdiebin traf das zu. Das Urteil ist rechtskräftig. Nur der Komplize, der mit der Frau auf Diebestour gewesen sein soll, ist nach der Tat entkommen.