Ein 57-Jähriger aus Pfullendorf, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten musste, ist vom Landgericht Hechingen zu einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren verurteilt worden. Seit der Tatnacht am 9. Februar sitzt er in Untersuchungshaft. Drei Verhandlungstage waren für die juristische Aufarbeitung des nächtlichen Geschehens vom 9. Februar angesetzt. Damals soll der Beschuldigte einem 47-Jährigen außer Faustschlägen und Kopfstößen eine drei Zentimeter tiefe Stichverletzung im Brustbereich zugefügt haben. Unklar war nach dem ersten Verhandlungstag, womit die Tat verübt worden war. Auslöser für die Auseinandersetzung war wenige Monate zuvor eine Trauerfeier.

Tatwaffe war nicht auffindbar

Obwohl die mutmaßliche Tatwaffe von den Ermittlern nicht gefunden wurde, war für Richter Volker Schwarz in dem Indizienprozess klar, dass der Beschuldigte seinem Kontrahenten eine Stichverletzung beigebracht hat. Zudem habe der 57-Jährige das Opfer durch zwei Kopfstöße verletzt, verurteilte Richter Schwarz den Angeklagten zudem zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert, und dieser Forderung hatte sich der Anwalt des Nebenklägers angeschlossen. Verteidiger Uwe Böhm hatte für seinen Klienten, der sich laut Anklageschrift „lange im Rockemilieu in Pfullendorf betätigt haben soll“, einen Freispruch beantragt.

Drei Verhandlungstage angesetzt

Etliche Besucher wohnten dem dritten und letzten Verhandlungstag mitsamt Urteilsverkündung bei. Zum Auftakt am 5. August war es nur eine Handvoll Zuhörer, die wissen wollte, was sich am 9. Februar zwischen 20.30 und 21.30 Uhr tatsächlich ereignet hatte, als der Streit zwischen dem Beschuldigten und dem Geschädigten eskaliert war. Im Publikum saß auch die Ehefrau des 57-Jährigen, die zuvor im Zeugenstand ihre Aussage verweigerte. Ihr Mann, der seit der Tat in Untersuchungshaft sitzt, schwieg ebenfalls zu den Vorwürfen. Die Verteidigung überließ er seinem Anwalt Uwe Böhm, der den Wahrheitsgehalt der Hauptbelastungszeugen auf den Prüfstand stellte. Sein Mandant schüttelte bei den Zeugenaussagen immer wieder ungläubig den Kopf.

Anlass für Streit war eine Trauerfeier

Dass es überhaupt zu der Auseinandersetzung gekommen war, ist auf eine ein paar Monate zuvor stattgefundene Trauerfeier eines türkischen Mitbürgers zurückzuführen.

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Der Angeklagte begrüßte jeden Gast per Handschlag. Der 47-Jährige aus einer Nachbargemeinde streckte ihm zwar auch die rechte Hand entgegen, ließ aber seine linke Hand in seiner Hosentasche stecken, was der 57-Jährige mit deutscher Staatsangehörigkeit ihm gegenüber als ehrverletzend und respektlos empfand. Er erwartete von ihm an Ort und Stelle eine Entschuldigung, wozu jedoch der 47-Jährige keine Veranlassung sah. Die nächste Begegnung der beiden Männer war eher zufällig, endete letztlich vor dem Landgericht und für den Beschuldigten mit einer langjährigen Gefängnisstrafe.