Gegen eine Geldauflage von 300 Euro, mit dem das Tierheim Sigmaringen bedacht wird, stellte das Amtsgericht Sigmaringen unter Richterin Katharina Heinzelmann das Verfahren gegen einen in Meßkirch lebenden jungen Mann einvernehmlich ein. Der Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung ließ nicht erhärten, als der Angeklagte im März dieses Jahres mit einem Kontrahenten auf einem Wohncontainer in Streit geraten war. Dabei soll er mit einem Teleskop-Schlagstock seinem Rivalen eine Kopfverletzung zugefügt und diesem gedroht zu haben, ihn „totzuschlagen“.

Prozess bietet filmreif Komödiantisches

So erschien der Angeklagte im pinkfarbenen Outfit, den locker-flockigen Plauderton bevorzugend. Als „entscheidenden Faktor“ hielt er den Anschuldigungen von Staatsanwältin Röhrich entgegen: „Ich war nicht pro-aktiv. Es war reiner Selbstschutz in der Verteidigung!“ Sein Gegner habe schließlich versucht, ihn über die Brüstung des Wohncontainers zu stürzen.

Wie der Streit beginnt

Entfacht hatte sich der Zwist in der Wohnung des Geschädigten, wo dessen Ehefrau dem Angeklagten das „morgendliche Duschen“ ermöglichte. Der überraschend aufgetauchte Ehemann habe ihm Vorhaltungen wegen „hinterlassener Sauereien im Bad“ gemacht. Von ihm hinauskomplimentiert, sei er von beiden telefonisch terrorisiert worden, ehe die „versammelte Meute“ – also der Geschädigte, dessen Ehefrau und deren Freundin mit Kind – beschloss, ihm einen Besuch im Wohncontainer abzustatten. Der Geschädigte hätte einen Vorschlaghammer mitgebracht und vergeblich versucht, bei ihm einzudringen. Begegnet seien sie sich auf der Brüstung, bei der der Geschädigte einen spitzen Schraubenzieher gezückt und ihm fünf Stiche zugefügt hätte. „Da bin ich im Rahmen des Handgemenges in den Verteidigungsmodus gegangen, den Teleskop hatte ich vorsorglich in der Hosentasche, und habe ihm gesagt: So Kumpel, jetzt ist Schluss!“ Die Platzwunde am Hinterkopf des Kontrahenten sei keineswegs gezielt gewesen. Dass er im Affekt ihm mit Totschlag drohte, daran könne er sich nicht erinnern. Jedenfalls sähe er nicht ein, vor Gericht für die Eskalation den Kopf hinhalten zu sollen.

Hausmeister alarmiert die Polizei

Das Gerangel kriegte der Hausmeister der Stadthalle mit, der im Zeugenstand berichtete, wie Geschädigte mit Vorschlaghammer und weiteren Begleitpersonen anrückte. Aus seiner Sicht nahm der Angeklagte eher eine Abwehrhaltung ein. Wahrzunehmende Morddrohungen hätten ihn veranlasst, die Polizei zu alarmieren, ihr Erscheinen löste die Situation auf.

Zeuge erscheint mit einer Stunde Verspätung

Der als Zeuge geladene Geschädigte erschien einstündig verspätet, nachdem ihm die Richterin hinterhertelefonierte, die Staatsanwältin beabsichtigte bei Nichterscheinen ein Ordnungsgeld von 100 Euro zu verhängen. Der 34-Jährige verhielt sich seltsam, fläzte auf dem Gerichtsstuhl herum und murmelte Unverständliches vor sich hin. Immer wieder forderte ihn die Richterin zu deutlichen Antworten auf. „Ich will eigentlich meine Ruhe haben, will mein Leben leben können“, nörgelte er. Als er seine Frau in der Wohnung mit dem Angeklagten im Boxer-Shirt „erwischte“, hätte er ihn angeschrien und ultimativ zum Verlassen der Wohnung aufgefordert. „Wir hatten danach eine Auseinandersetzung“, sagte er, ohne Details zu nennen, sechs Hiebe habe er auf den Kopf bekommen.

Ehefrau erklärt zahlreiche Telefonate

Dessen 23-jährige Ehefrau erläuterte die vielen Telefonanrufe an den Angeklagten damit, dass dieser zurückkommen sollte, um „seinen Dreck wegzumachen“. Weil dieser nicht reagierte, hätten sie ihn aufgesucht. Ihr Mann hätte „etwas Großes“ mitgenommen, wann und wie er das eingesetzt habe, wisse sie nicht. Gesehen habe sie, wie der Angeklagte mit einem Sprung nach hinten seinen Schlagstock ausfuhr. Mit ihrem ganzen Mut hätte sie sich zwischen die Kämpfenden gestellt.

Zeugin interpretiert Telefonate

Mehr Aufklärung lieferte eine 18-jährige Freundin der Frau, die den Angeklagten vom gemeinsamen Chillen her kannte. Sie sah, wie der Geschädigte mit dem Hammer gegen das Containerfenster schlug und dem Angeklagten per Schraubenzieher ins Bein stach. Dieser hätte erst zurückgeschlagen, als ihn sein Kontrahent fast die Brüstung hinunterschubste. Auf die Beziehung des Angeklagten zur Ehefrau des Geschädigten befragt, meinte sie, es sei wohl „mehr gewesen“.

Polizistin vermutet Eifersuchtsdrama

Konkrete Aufschlüsse präsentierte die 37-jährige Polizeihauptmeisterin von Meßkirch. Sie konfiszierte den Vorschlaghammer auf der Treppe. Schlagstock und Schraubenzieher seien nicht auffindbar gewesen. Bei der polizeilichen Vernehmung habe der Geschädigte trotz Kopfplatzwunde keinen Strafantrag gestellt. Aus ihrer Sicht handelte es sich um ein „Eifersuchtsdrama“, dem Geschädigten seien hierbei die Sicherungen durchgebrannt. Staatsanwältin Röhrich schlug die Einstellung des Verfahren gegen eine Geldauflage vor, Aggressivität und Provokation seien vom Geschädigten ausgegangen.