Das Gerichtsverfahren um den Bau der geplanten zweiten Gauchachtalbrücke an der B31 bei Döggingen ist abgeschlossen. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt eine Beschwerde des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) zurückgewiesen. Mit der Beschwerde wollte sich der VCD dagegen wehren, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) eine Revision seiner Entscheidung im Rahmen des Bauprojekts nicht zugelassen hatte.

Verwaltungsgerichtshof ordnete Nacharbeiten an

Der VCD hatte zuvor gegen die Plangenehmigung des RP für die Errichtung einer Baustraße und weiterer Baustelleneinrichtungsflächen geklagt. In seinem Urteil Ende Juli 2023 hatte der VGH Nacharbeiten für erforderlich angesehen und gegen das Urteil keine Revision zugelassen.

Das könnte Sie auch interessieren

Dagegen hatte der VCD in Leipzig Beschwerde erhoben. Um in der Sache keine Zeit zu verlieren, hat das RP im April 2025 ein ergänzendes Genehmigungsverfahren gestartet, in dem die vom VGH geforderten Nacharbeiten erfolgen.

Unter anderem wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die erforderlichen Bauflächen sowie für das zweite Brückenbauwerk durchgeführt. Zudem wird die artenschutzrechtliche Prüfung im Hinblick auf ein Bibervorkommen sowie Eidechsen ergänzt und die Auswirkungen auf das Klima werden geprüft.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Ergebnisse der Prüfungen werden dann in die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde beim RP integriert. Dies erfolgt im Rahmen einer ergänzenden Plangenehmigung. Ziel ist es, diese noch dieses Jahr zu erlassen. Hiergegen kann wiederum Rechtsmittel eingelegt werden.

Baustart noch nicht absehbar

Erst wenn Baurecht vorliegt, kann das RP die Vergabe der Bauarbeiten abschließen. Wann die Bauarbeiten beginnen, ist derzeit noch nicht absehbar.

Das könnte Sie auch interessieren