In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates informierte Bauamtschefin Nadine Rade, dass das Verwaltungsgericht Sigmaringen den Bau von vier Windrädern auf der Gemarkung Denkingen genehmigt hat. In den Wäldern des Spitalfonds Überlingen, im Gewann Hohenreute, das sich auf Pfullendorfer Gebiet in der Nähe von Hilpensberg befindet, will die Firma Abo-Wind die vier Anlagen errichten. Die Gesamthöhe der Windräder beträgt 240 Meter, wobei die Nabenhöhe 161 Meter beträgt. Die Gesamtleistung soll 21,2 Megawatt betragen. Im April 2020 hatte das Landratsamt Sigmaringen als Genehmigungsbehörde den Antrag auf Bau und Betrieb des Windparks abgelehnt – hauptsächlich aufgrund artenschutzrechtlicher Bedenken in Bezug auf den Rotmilan. Im Mai 2020 reichte das Unternehmen aus Wiesbaden beim Verwaltungsgericht Sigmaringen dann Klage ein.

Gesetzgeber verringert den Artenschutz

Ausschlaggebend für das positive Votum des Verwaltungsgerichts war nach Angaben von Nadine Rade, dass der „Artenschutz nicht mehr so entscheidend ist.“ Bekanntlich liegt die Landesregierung Baden-Württemberg beim Ausbau der erneuerbaren Energie völlig hinter dem selbst gesteckten Zeitplan. So hat sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann vom Ziel, im Land 1000 neue Windräder zu bauen, öffentlich verabschiedet, nachdem man im vergangenen Jahr gerade mal drei Dutzend Anlagen in Betrieb genommen hat. Der Windradausbau wird durch zahlreiche Vorgaben und Verordnungen, besonders im Bereich Umwelt- und Naturschutz eingeschränkt. Um die Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen wurde der Artenschutz aufgeweicht. So gilt beim Milan nun der so genannte „Populationsschutz“ und nicht mehr das „Einzelschicksal“ der Vögel. Wenn also durch den Betrieb von Windrädern mitsamt möglichen tödlichen Folgen für einzelne Milane die Population im Gesamten nicht gefährdet wird, dann entfällt der Vogelschutz.

Gegen den Bau von Windrädern in den Wäldern von Ostrach hat sich eine neue Bürgerinitiative formiert.
Gegen den Bau von Windrädern in den Wäldern von Ostrach hat sich eine neue Bürgerinitiative formiert. | Bild: Volk, Siegfried

Landratsamt muss Vorhaben genehmigen

„Das Landratsamt Sigmaringen wird durch dieses Urteil verpflichtet, den Bau des Windparks zu genehmigen“, erklärte deshalb die Pfullendorfer Bauamtschefin im Gemeinderat. Die Stadt wird nach ihren Angaben auf eine Berufung verzichten. Diese Entscheidung habe man nach Rücksprache mit einem Anwalt getroffen, da die Erfolgsaussichten sehr gering und die Verfahrenskosten hoch seien, verbunden mit dem Risiko möglicher späterer Regressansprüche.

Genaue Urteilsbegründung liegt noch nicht vor

Bürgermeister Ralph Gerster erklärte, dass man bezüglich dieses Urteils in Kontakt mit dem Landratsamt sei und noch die genaue Urteilsbegründung abwarte. Die Stadt Pfullendorf sei in diesem Verfahren nur Beigeladener und habe „keine große Handhabe“, antwortete der Rathauschef auf eine Einlassung von SPD-Gemeinderat Jürgen Witt, der darauf hinwies, dass es in der Bevölkerung großen Widerspruch gegen den Windpark gebe.

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Dies bestätigte auch Karl Abt, FW-Gemeinderat und Ortsvorsteher von Denkingen. „Die Entscheidung ist hinzunehmen“, monierte Abt, der bekanntlich als Anwalt arbeitet, dass es seitens von Land und Bund alle zwei Jahre neue Vorgaben gebe, was für Unmut bei den Menschen und für Kosten bei den Verfahren sorge.

Entscheidung ist abschließend, erklärt Unternehmenssprecher

Auf Anfrage des SÜDKURIER erklärte Dr. Daniel Duben, Senior Projektleiter Kommunikation bei Abo-Wind, dass man das Urteil begrüße und sich freue, dass man inhaltlich Recht bekommen habe. Die Ablehnung des Genehmigungsantrags von Abo-Wind durch das Landratsamt Sigmaringen müsse aufgehoben werden. „Berufung haben wir lediglich gegen formale Details eingelegt, nicht gegen das grundsätzliche inhaltliche Urteil“, ergänzt Duben, dass sich der Widerspruch gegen den Kostenbescheid, sprich die Aufteilung der Gerichtskosten, richte. Die inhaltliche Entscheidung zur Aufhebung der Ablehnung des Genehmigungsantrags beanstande man natürlich nicht: „Im Gegenteil. Dieses Urteil begrüßen wir ausdrücklich.“ Der Kommunikationsbeauftragte ergänzt, dass das Land Baden-Württemberg keine Berufung gegen das Urteil eingelegt habe, sodass die inhaltliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zu Gunsten von Abo-Wind abschließend sei.

Noch kein Zeitplan für Projekt

Den Zeitplan für den Windpark Denkingen will das Unternehmen in den kommenden Wochen anpassen. Man könne noch keine genauen Angaben machen, da natürlich auch die Lieferzeiten der Anlagen berücksichtigt werden müsse. Abschließend weist der Abo-Sprecher nochmals darauf hin, das man seit Projektbeginn im Jahr 2017 stets den Austausch mit den Bürgern vor Ort gesucht habe.