Wenn die Pfullendorfer Feuerwehr zu ihren Einsätzen ausrückt, werden Kosten für die Einsatzkräfte und die Feuerwehrfahrzeuge erhoben. Aber wie viel Geld kostet eigentlich ein Einsatz? Laut der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung der Stadt Pfullendorf entstehen bei Pflichtaufgaben der Feuerwehr keine Kosten. Dazu zählen nach Paragraf 2 der Verordnung Brände, die Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen oder ein Naturereignis, von dem die Allgemeinheit betroffen ist.
Pauschalsätze für Fahrzeuge
Doch ganz so einfach wie auf dem Papier ist es in der Praxis nicht. Stadtbrandmeister Dieter Müller muss jeden Einsatz einzeln bewerten. Sollte sich beispielsweise im Nachhinein bei einem Wohnungsbrand eine Brandstiftung – also Vorsatz – als Ursache herausstellen, bekommt der Verursacher sehr wohl eine Rechnung für den Einsatz. Sie hängt wie bei allen anderen Einsätzen von der Dauer, der Anzahl der Fahrzeuge und der Anzahl der Feuerwehrleute ab. Für jede Einsatzkraft werden 16,17 Euro pro Stunde berechnet, für die ausgerückten Einsatzfahrzeuge gelten Pauschalsätze. So kostet ein Tanklöschfahrzeug 172 Euro, das Drehleiterfahrzeug 290 Euro.
„So viel wie notwendig, aber auch so wenig wie möglich.“Dieter Müller, Stadtbrandmeister
Daher wägt Dieter Müller bei jedem Einsatz ab, wie viele Einsatzkräfte benötigt oder auch beim Einsatz wieder abberufen wird. Für Müller gilt: „So viele wie notwendig, aber auch so wenig wie möglich.“ Dieter Müller hat als hauptberuflicher Kommandant die Befugnis, selbst zu entscheiden, ob ein Einsatz kostenpflichtig ist oder nicht. Ein Beispiel: Die Feuerwehr rettet einen Menschen bei einem Unfall aus dem Auto. Kosten für den Einsatz entstehen, sobald die Feuerwehr die Straße reinigen oder auslaufende Betriebsmittel binden muss. Angenommen der Fahrer stirbt an den Folgen seiner schweren Verletzungen, dann würde Müller aus Gründen der Pietät auf eine Rechnung verzichten.
Brennende Hecke
Ein aktueller Fall: Eine Rechnung flattert auch einem Bewohner ins Haus, der vergangene Woche nach Angaben des Polizeipräsidiums Ravensburg eine Hecke in Brand gesteckt haben soll, weil er sein Unkraut mit einem Bunsenbrenner vernichten wollte. „Das ist dann je nach Witterung grob fahrlässig“, ergänzt Müller, wobei sich in den meisten Fällen die Versicherungen einschalten. „Da eine sorgfältige Einsatzplanung vorliegt, quasi an Mannschaftsstärke, Personaleinsatz und vieles mehr erhalten wir sehr wenig Widersprüche. Vereinzelt kommt es aber dennoch hierzu“, ergänzt Müller.
Fehlalarme kommen häufiger vor
Rechnungen oder Kostenbescheide gibt es auch bei Fehlalarmen, die häufiger vorkommen – in Alten- und Pflegeheimen oder auch Hotels. Müller ist vorsichtig bei der Angabe, für wie viele Einsätze Rechnungen geschrieben werden. Hier kann es schnell zu einem vierstelligen Betrag kommen. „Etwa ein Drittel der Einsätze ist nicht kostenpflichtig.“