Der Vorfall am Schmotzigen Dunschdig hatte gleichermaßen für Kopfschütteln wie Verwunderung gesorgt und wurde nun vor dem Amtsgericht Sigmaringen juristisch aufgearbeitet. Wegen ihres vorsätzlichen tätlichen Angriffs und geleisteten Widerstands gegen Polizeikräfte sowie der Körperverletzung eines Sicherheitsmanns ist eine 53-jährige Frau vor dem Amtsgericht Sigmaringen verurteilt worden. Amtsrichterin Isabelle Voß verhängte gegen die Frau eine neunmonatige Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.

Betrunkene attackiert auch Polizisten

Die Angeklagte hatte am „Schmotzigen Dunschdig“ dieses Jahres in einer Pfullendorfer Lokalität im schwer alkoholisierten Zustand randaliert und ihre vermeintlichen Kontrahenten gesundheitlich geschädigt. So biss sie einem Security-Mann, der sie des Lokals verweisen wollte, in den Oberschenkel. Die vom Lokalbesitzer alarmierten Polizisten griff sie laut Anklageschrift vor der Lokaltüre mit einer Handvoll geworfener walnussgroßer Steine an. Eine junge Polizistin wurde dabei am Kopf getroffen, ein Polizist durch ihre Kratzattacke am Unterarm verletzt, sie hatte die Beamten bespuckt. Das Sigmaringer Krankenhaus stellte bei der Frau einen Alkoholgehalt von 1,5 Promille im Blut fest.

Frau trinkt zuhause Alkohol aus Langeweile

„Ich habe 3,3 Promille gehabt“, protestierte die Frau vor Gericht und beharrte darauf, sich an jene Vorgänge nicht mehr im Detail erinnern zu können. Sie würde dem Alkohol zusprechen, wenn ihr danach sei und aus Langeweile, erklärte sie auf Nachfrage der Richterin. Meistens trinke sie zuhause. Aber an jenem Abend habe sie die lustigen Leute außerhalb ihrer Wohnung vernommen und sich deshalb unter diese im besagten Lokal gemischt. Zunächst sei sie auch friedlich und fröhlich an der Theke gesessen, bestätigte der in den Zeugenstand berufene Sicherheitsmann.

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Doch auffällig sei ihr immenser Alkoholkonsum gewesen. Als er ihr schließlich Einhalt gebieten wollte, sei die Frau sogleich aggressiv geworden und hätte sich mit erhobenen Fäusten auf ihn gestürzt. Als sie dabei hinstürzte, habe er ihr aufhelfen wollen. Sie aber habe ihm in den Oberschenkel gebissen und ihm ein acht Zentimeter großes Hämatom zugefügt – der blaue Fleck sei mehrere Tage zu sehen gewesen. Unklar sei ihm, ob es die betrunkene Frau überhaupt auf dem Schirm hatte, in welcher Funktion er tätig war.

Betrunkene wirft mit Steinen auf Polizisten

Die unter dem Steinhagel anrückenden Streifenpolizisten bestätigten ihm Zeugenstand die Renitenz der Angeklagten. Eine 25-jährige Polizistin sagte aus, dass sie von Granitsteinen am Augenlid getroffen worden sei. Diagnostiziert wurde bei ihr eine Augenhöhlenprellung, sie sei für zwei Tage dienstunfähig gewesen. „Wir haben sie dann die auf dem Boden fixiert und ich habe gesehen, wie sie dabei nach meinem Kollegen trat“. Mit Kratzen, Tritten und Spucken gegen die Einsatzkräfte habe die „völlig außer sich“ geratene Frau dem Abtransport im Rettungswagen zu widersetzen versucht.

Geschädigte wollen Zivilklage erheben

Ihr 31-jähriger Kollege hatte beim Eintreffen vor Ort die wie wild herumschreiende Frau vor dem Lokaleingang bemerkt. Beide waren sich einig darüber, dass sich die Angeklagte im psychischen Ausnahmezustand befand. Eindrückliches Zeugnis ihres peinlich berührenden Benehmens lieferte die Bodycam des Polizisten sowie die Aufzeichnung einer Überwachungskamera im Lokal. Mitschnitte daraus wurden vor Gericht abgespielt. Alle drei Geschädigten streben wegen der tätlichen Angriffe und der Körperverletzung nachträgliche Zivilverfahren gegen die Angeklagte an, die sich im Gerichtssaal bei ihnen entschuldigte.

Beschuldigte hat ein Vorstrafenregister

Die Frau lebt in der Linzgaustadt, ist wegen einer Gehirnerkrankung in neurologischer Behandlung und dürfte wegen ihrer Medikamente eigentlich keinen Alkohol zu sich nehmen. Zudem hat sie weitere Prozesskosten zu tragen, da erst kürzlich gegen sie eine Zwangsräumung ihrer Wohnung vollstreckt wurde. Darüber hinaus ist sie strafrechtlich kein unbeschriebenes Blatt, wegen schwerer Körperverletzung und Hausfriedensbruch bereits verurteilt worden.

Bewährungsstrafe und 50 Sozialstunden

Staatsanwältin Tamara Rapo-Bastian sah in ihrem Plädoyer die Tatvorwürfe durch die Beweisaufnahme als erwiesen an. Die glaubhaften Aussagen der Zeugen hätten den Sachverhalt bestätigt. Sie schloss daraus eine vorsätzliche Handlung der Angeklagten. Einzig ihr alkoholisierter Zustand würde ihre Schuldfähigkeit etwas mindern. Sie sei einschlägig vorbestraft, hätte „kriminelle Energie“ bei ihrer Tatausführung gegen die Polizisten gezeigt. Die Videos würden dies vollumfänglich belegen. Dass von der Staatsanwältin geforderte Strafmaß teilte Richterin Isabelle Voß bei ihrer Urteilsverkündung gleichermaßen. Sie bürdete der Verurteilten zusätzlich 50 Stunden gemeinnützige Arbeit auf, damit die zurzeit beschäftigungslose Frau wieder einen Fuß ins Berufsleben kriege. Für zwei Jahre wird ihr ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Und da die Richterin bei der 53-Jährigen eine „erhebliche Trinkgewohnheit“ konstatierte, müsse die Frau nachweisbar binnen der nächsten sechs Monate eine Suchtberatungsstelle aufsuchen.