Milde davon gekommen ist ein 23-Jähriger, der sich wegen unerlaubtem Waffenbesitz vor dem Amtsgericht Sigmaringen verantworten musste. Gegen eine Geldauflage von 3000 Euro, die der Mann an eine gemeinnützige Institution zu zahlen hat, ist das Verfahren von Richterin Kristina Selig vorläufig eingestellt worden. Gegen den ursprünglichen Strafbefehl hatte sein Verteidiger Martin Fischer rechtzeitig Einspruch erhoben.

Diverse Schusswaffen in der Kaserne gehortet

Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, dass er als stationierter Bundeswehrsoldat in der Pfullendorfer Staufer-Kaserne diverse Schusswaffen im Besitz hatte, für die keine waffenrechtlichen Genehmigungen vorlagen. Dabei handelte es sich um zwei Vorderlader, einen elektrischen Viehtreiber, ein Schlagringmesser und ein Pfeilabschussgerät. Die Gegenstände waren bei einer Durchsuchung in der Pfullendorfer Staufer-Kaserne vom Staatsschutz vor drei Jahren beschlagnahmt worden.

Kontroverse Diskussionen beim Gerichtsverfahren

Oft ging es um fachliche Details oder darum, dass die Firmen bei ihren Verkäufen einen anderen Bestimmungszweck als die Behörde deklarierten. Der Angeklagte pochte jedenfalls darauf, dass sämtliche Waffen frei zu erwerben waren und sich aktuell dazu so manche Gesetzeslücke auftun würde. Bei erfolgten Gesetzesänderungen gäbe es Übergangsfristen von einem Jahr. Außerdem hätte er das Pfullendorfer Ordnungsamt pflichtgemäß über seinen Besitz informiert und den von der Behörde eingeforderten Waffenschrank angebracht. Nicht nachvollziehbar sei es für ihn, dass es sich beim Viehtreiber um eine verbotene Waffe handeln soll, wo doch „jeder Metzger einen solchen hat“. Auch das Schlagringmesser sei eher als Gebrauchsgegenstand zu betrachten, es würde als Forstmesser benutzt und so mancher Besitzer trüge dieses sogar um den Hals.

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Sachverständiger meldet Widerspruch an

Widerspruch meldete diesbezüglich ein vom Gericht einbestellter Sachverständiger an. So wäre der Viehtreiber im Einsatz gegen Menschen prinzipiell verboten. Das Pfeilabschussgerät sei seit 2020 nicht mehr erlaubt, die beiden Vorderlader-Modelle seien nicht handelsüblich und würden vom Landeskriminalamt seit 2020 konfisziert. Das Schlagringmesser käme aus der Einzelkämpferszene und sei gleichermaßen tabu.

Beschuldigter war auch als Wachmann in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Sigmaringen tätig

Vor Gericht zu Wort kam ein Kommissar vom hessischen Landeskriminalamt (LKA), der das Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten führte. „Die extreme Waffenintensität fand ich schon sehr spannend“, so seine Eindrücke über den Angeklagten während der Durchsuchung in der Staufer-Kaserne. Er informierte darüber, dass der 23-Jährige zu jener Zeit einen Nebenjob als Security-Mann in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Sigmaringen ausgeübt habe. In dessen Tasche befanden sich der Viehtreiber und diverse Kabelbinder, die zur Feststellung von Personen dienten. In ausgewerteten Chats im Handy des Angeklagten habe dieser damit geprahlt, die Gegenstände bei seiner Arbeit im „N...heim“ verwendet zu haben. Was aber nicht der Wahrheit entspreche. Der Kripobeamte berichtete auch, dass sie auf den Angeklagten aufmerksam wurden, da dieser Kontakt zu einem in Hessen festgesetzten Mann gepflegt hätte, der wegen Volksverhetzung straffällig geworden sei. Sein Fazit: „Das Thema Rechtsextremismus wurde hier gar nicht so sehr wahrgenommen!“

Auch die Privatwohnung wurde durchsucht

Ein weiterer Polizeibeamter des hessischen Landeskriminalamtes berichtete im Zeugenstand über seine leitende Funktion bei der Durchsuchung in der Pfullendorfer Kaserne im Beisein von Feldjägern. Der observierte Angeklagte, mittlerweile in Österreich lebend, habe dabei „geschockt reagiert“. Sie hätten ihn mit aufs Polizeirevier zum Verhör genommen. Dort habe er im Bezug auf das Flüchtlingsheim und seine Tasche erklärt, die Waffen zum Zweck seiner Verteidigung mitgenommen zu haben. Auch in dessen Privatwohnung in Rheinland-Pfalz stellten die Beamten mehrere Schreckschusswaffen sowie Reizgas fest. Seine Abschussgeräte waren in einem Waffentresor aufbewahrt, wofür er sich hätte eine Erlaubnis einholen müssen. Seine Affinität zu den Waffen erklärte der Angeklagte damit, dass er seit seinem 14. Lebensjahr in einem Schützenverein aktiv sei. Das habe sich bei der Bundeswehr fortgesetzt. Obgleich er zunächst erklärte, die beschlagnahmten Waffen definitiv zurückhaben zu wollen, verzichtete er letztendlich darauf. Richterin Kristina Selig machte dies zur Bedingung für eine vorläufige Verfahrenseinstellung. Auch der Erste Staatsanwalt Michael Schneider stimmte dem zu.