Mehr als glimpflich davon gekommen ist ein 48-Jähriger aus einer Umlandgemeinde von Meßkirch: Wegen eines Verstoßes gegen das Uniformverbot, gegen das Waffengesetz und wegen der Verwendung von NS-Kennzeichen ist der Angeklagte vor dem Amtsgericht Sigmaringen von Richterin Dr. Voß zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt wurde, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss er 2.000 Euro an die Deutsche Kriegsgräberfürsorge bezahlen.
Waffennarr besitzt staatliche Sammlung
Der Mann auf der Anklagebank, der einen Sozialberuf ausübt und nach eigenen Angaben sich hobbymäßig seit 25 Jahren der historischen Geschichtsdarstellung verschreibt, ließe sich aufgrund seiner Affinitäten am Besten als Waffennarr einordnen. So hatte er, im Besitz einer Waffenkarte, aus der NS-Zeit ein stattliches Arsenal an Feuerbüchsen angesammelt. Staatsanwalt Patrick Bader benötigte beim Verlesen der Anklageschrift über eine Viertelstunde, um allein die verschiedenen Gattungen von Maschinen-, Selbstladepistolen, Karabinern und vorgefundener Munition aufzulisten, die von der Kriminalpolizei während einer angeordneten Hausdurchsuchung bei ihm beschlagnahmt wurden.
Halbautomatische Kurzwaffen bei Durchsuchung gefunden
Darunter auch drei halbautomatische Kurzwaffen, für die im Gegensatz zu den meisten anderen Waffen offensichtlich keine Genehmigung vorlag. Diese Pistolen hätte ein Händler bei ihm nur „zur Verwahrung“ gelagert, unter der Prämisse, dass er eine davon habe erwerben wollen. „Das war blöd“, räumte der Angeklagte ein.
Angeklagter pflegt Kontakte ins rechtsradikale Milieu
Merkwürdig stimmte indes, dass sich der im „Freundeskreis von Gleichgesinnten“, so sein Anwalt, befindliche 48-Jährige auf eine Einladung hin einer Veranstaltung aus dem rechtsradikalen Milieu folgte, die im Spätsommer 2020 in Bad Schussenried das „Dritte Reich“ verherrlichte. Dabei wurde auf einem privaten Flurstück unter anderem der Führerbunker nachgestellt, es gab Bilder von Adolf Hitler und dessen Slogan „Mit dem Führer zum Sieg“ sowie jede Menge NS-Devotionalien und Militärfahrzeuge zu besichtigen. Er sei von einer legalen und somit genehmigten Schau ausgegangen. Tatsächlich stellte sie sich als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz heraus.
Mann will angeblich militärisches Museum aufbauen
„Politisch wurde da gar nichts geredet“, behauptete der Angeklagte, der nach Fotografien selbst in die schwarze Uniform eines Panzersoldaten in der Nazizeit geschlüpft und mit einem Militärfahrzeug in der Stadt herumgefahren war, auf dem ein Hakenkreuz prangte. Seine Abklebung sei womöglich abgefallen, meinte er. „Ich bin nicht unbedingt der große Nazi“, wies der Angeklagte daraufhin, dass ein Teil seiner Angehörigen zu den Fremdarbeitern zählte und unter dem NS-Regime in Mitleidenschaft geraten sei. Ihm selbst habe es vorgeschwebt, ein großes militärisches Museum aufzubauen, um dieses dann mit vielen Relikten aus vergangenen Zeiten auszustatten. Das Gelände in Bad Schussenried habe er rein aus Interesse inspiziert, weil deren Besitzer die Absicht kundgetan hätte, es vermieten zu wollen.
Sprachnachrichten bringen Wahrheit an Öffentlichkeit
Der Staatsanwalt hielt ihm darüber hinaus Sprachnachrichten auf dessen beschlagnahmten Mobiltelefon vor, die rassistischen Inhalts und vom rechtsradikalen Geist getragen waren. Bevor es um weitere Details ging, bat sein Verteidiger Klaus Keil das Gericht um ein Verständigungsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Daraus resultierte, dass der Angeklagte gegenüber der Richterin und dem Staatsanwalt ein umfassendes Geständnis ablegte. Dies habe sich nun erheblich strafmildernd auf ihn ausgewirkt, erläuterte die Richterin bei ihrem Urteilsspruch. Und auch sein Verteidiger warb dafür, dass seinem bislang unbescholtenen Mandanten eine gute Prognose zu geben sei. Die elf Zeugen, deren Vernehmung wohl den ganzen Tag beansprucht hätte, wurden ohne Vernehmung nach stundenlangem Ausharren entlassen.
Waffen werden vernichtet
Der Angeklagte stimmte zu, auf die Rückgabe des Großteils der konfiszierten Waffen verzichten zu wollen. Jetzt gelte es, so sein Verteidiger, nach einer rechtskräftigen Aktenlage mit der Waffenbehörde auszuhandeln, welche Gegenstände und vor allem welche Munition sein Mandant zurückbekommen könne, die zur Ausrüstung eines Sportschützen gehören – denn seinem Hobby will der 48-Jährige weiterhin frönen.