In den vergangenen zwei Wochen ist in mehrere Wohnungen in Pfullendorf und den Ortsteilen eingebrochen. Mit Beginn der Sommerferien gibt Polizeioberkommissar Klaus Keller von der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Sigmaringen (Referat Prävention) Tipps, was die Hausbewohner machen können, damit sie nach Urlaubsende keine böse Überraschung erlebe. SÜDKURIER-Redakteur Dirk Thannheimer hat sich mit Keller darüber unterhalten.
Herr Keller, im Allgemeinen heißt es, dass in den Wintermonaten mehr Einbrüche verübt werden. Wie ist es in den Sommerferien, wenn viele Menschen im Urlaub sind?
Klaus Keller: Die Hochsaison der Einbrecher ist nach wie vor in der dunklen Jahreszeit. Die Gefahr steigt vor allem dann, wenn Ende Oktober die Uhren umgestellt werden. Die Dunkelheit ist gut für Einbrecher, besser um auszuloten, ob jemand zuhause ist und ungesehener einzubrechen. Deshalb ist die Herbst- und Winterzeit bei Einbrechern beliebter. Dennoch ist in der Urlaubszeit im August ein geringer Anstieg der Fallzahlen zu erkennen. Dies ist offensichtlich darauf zurückzuführen, dass sich viele Leute in diesem Zeitraum im Urlaub befinden.
Oft werden Fotos direkt aus dem Urlaub gepostet. Spielt das nicht den Einbrechern in die Karten?
Keller: Soziale Netzwerke sind eine einfache und schnelle Möglichkeit, um Urlaubsfreuden mit Freunden und Bekannten zuhause zu teilen. Doch Vorsicht: Solche scheinbar harmlosen Postings dienen Einbrechern als Signal für Abwesenheit, ähnlich wie ein voller Briefkasten oder heruntergelassene Rollläden. Wer online ankündigt, die nächsten zwei Wochen am Strand zu verbringen oder Bilder von der Wanderroute postet, sollte wissen und klar definieren, mit wem diese Informationen geteilt werden. Denn auch Einbrecher nutzen soziale Netzwerke, um potenzielle Ziele – leerstehende Häuser und Wohnungen – auszuspähen.
Wie können sich Bewohner vor Einbrüchen schützen, wenn sie für einen längeren Zeitraum nicht zu Hause sind?
Keller: Bewohner sollen Angehörige oder Freunde über ihre Reisepläne und Reisedaten informieren. Sie können unter anderem Innenbeleuchtungen mit Zeitschaltuhren verwenden, um die Anwesenheit vorzutäuschen. Unser Ratschlag lautet, dass Zuhause bewohnt wirken zu lassen. Fragen Sie einen Nachbarn, ob er zu Hause nach dem Rechten sieht, den Briefkasten leert oder die Rollläden hochzieht, während Sie im Urlaub sind. Hinterlassen Sie auf Ihrem Anrufbeantworter und in den sozialen Netzwerken keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit. Wer online ankündigt, die nächsten zwei Wochen am Strand zu verbringen oder Bilder von der Wanderroute postet, sollte wissen und klar definieren, mit wem diese Informationen geteilt werden.
Wie schwierig ist es für Bewohner, nach einem Einbruch wieder in den eigenen vier Wänden zu wohnen?
Keller: Ein Einbruch in die eigenen vier Wände ist für viele Menschen ein großer Schock. Die Verletzung der Privatsphäre, das verlorengegangene Sicherheitsgefühl oder auch schwerwiegende psychische Folgen sind für die Betroffenen meist schlimmer als der rein materielle Schaden. Statistisch gesehen zieht jedes sechste Einbruchsopfer aus seinen eigenen vier Wänden aus. Durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik können jedoch viele Einbrüche verhindert werden.
Lässt sich denn feststellen, dass immer mehr Hauseigentümer ihr Grundstück mit einer Videokamera überwachen lassen?
Keller: Die niedrigen Anschaffungskosten und die verbesserte Qualität der Geräte sorgen dafür, dass Videoüberwachungssystem immer häufiger zum Einsatz kommen. Hierzu liegen allerdings keine offiziellen Zahlen vor. Bei der Installation einer Videoüberwachung muss jedoch die Datenschutzgrundverordnung beachtet werden. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Videoüberwachung ausschließlich im persönlichen oder privaten Bereich stattfindet. Hierbei darf keine Überwachung des öffentlichen Raums stattfinden. Die Polizei rät jedoch, zuerst die mechanische Einbruchssicherung zu gewährleisten, wie zum Beispiel einbruchshemmende Fenster und Türen. Videoüberwachungen sowie Alarmanlagen, die für Einbrecher eine abschreckende Wirkung haben, können optimierend als zusätzlicher Einbruchsschutz eingesetzt werden. Bei der Anschaffung von Alarmanlagen empfiehlt die Polizei, nur zertifizierte Produkte zu verwenden.
Sind die Aufnahmen als Beweismaterial vor Gericht verwertbar?
Keller: Handelt es sich um Aufnahmen, die nach der Datenschutzgrundverordnung rechtmäßig gefertigt wurden, können diese selbstverständlich als Beweismaterial vor Gericht eingesetzt werden. Bei nicht rechtmäßig gefertigten Aufnahme ist nicht unbedingt von einem Verwertungsverbot auszugehen. Die Frage der Verwertbarkeit kann in einem solchen Fall nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls durch das Gericht entschieden werden.
Auch Schulen und Vereinsheime sind in den Ferien Ziele von Vandalismus. Was kann dagegen getan werden?
Keller: Betroffene Objekte, die bekanntermaßen Vandalismus zum Opfer fallen, werden in der Regel von den örtlichen Polizeidienststellen in den relevanten Zeiten vermehrt bestreift. Zusätzlich können auch hier entsprechende technische Maßnahmen getroffen werden, wie zum Beispiel das Anbringen von Videoüberwachungen. Hierbei muss aber auch unbedingt die Datenschutzgrundverordnung beachtet werden, da es sich in der Regel um einen öffentlichen Raum handelt. Der verantwortliche Datenschutzbeauftragte kann zu den erforderlichen Bedingungen und Voraussetzungen weitere Informationen geben.