In der nächsten Gemeinderatssitzung am 28. April steht die Entscheidung an, ob das vor 17 Jahren aufgelegte Wohnbauförderprogramm für weitere drei Jahre verlängert wird, was von der Verwaltung auch empfohlen wird. Laut Vorlage von Bauamtschefin Nadine Rade wurden seit 2005, als man das Programm für die Raumschaft beschloss, bauwillige Familien mit 1,525 Millionen Euro unterstützt. Denn beim Kauf eines städtischen oder spitälischen Bauplatzes erhalten die Käufer ab einem im Haushalt lebenden Kind einen Preisnachlass von 5000 Euro. Bei Erwerb eines Miteigentumsanteils wird der Zuschuss anteilig gewährt, wobei das jährliche Haushaltsbruttoeinkommen nicht höher als 90 000 Euro sein darf.

170 Familien haben seit dem Jahr 2005 profitiert

Seit 2005 kamen demnach 170 Familien mit 316 Kindern in den Genuss dieser Kinderförderung, darunter sieben Familien mit vier Kindern, 25 Familien mit drei Kindern, 78 Familien mit zwei Kindern und 61 Familien mit einem Kind. Die maximale Förderung beträgt übrigens 50 Prozent des Nettokaufpreises. Das Wohngebäude muss dann innerhalb von drei Jahren nach Kaufvertragsabschluss bezugsfertig sein. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss beziehungsweise Preisnachlass beim Bauplatzkauf besteht nicht, sondern ist von den im Haushalt für diesen Zweck eingestellten Mittel abhängig.

Attraktivität der Kommune als Wohnort wird gesteigert

Die Zielsetzung des kommunalen Wohnbauförderprogramms war und ist, einen merkbaren Anreiz für den Kauf von Bauplätzen in Pfullendorf für junge Familien mit Kindern zu bieten.

Das könnte Sie auch interessieren

Diese Förderung bringt für die Stadt im Wettbewerb um Ansiedlungswillige einen Vorteil und steigert die Attraktivität des Standortes. Bekanntlich haben viele Nachbargemeinden in den vergangenen Jahren diese Idee aufgegriffen und ähnliche Förderprogramme aufgelegt.

Förderung ist an Bedingungen geknüpft

In den vergangenen Jahren wurde auch in fünf Fällen die bewilligte Kinderförderung wieder zurückgefordert, weil innerhalb der Bindungsfrist von zehn Jahren eine Bewilligungsvoraussetzung entfallen ist. Dazu gehört beispielsweise, dass das Wohnhaus binnen eines Jahrzehnts nicht verkauft werden darf. Die höchste Fördersumme wurde im Jahr 2006 mit 146 710 Euro ausbezahlt und mit 30 000 Euro musste man 2013 die bislang geringste Summe leisten. Auch im vergangenen Jahr wurde diese Marke mit 35 000 Euro nur knapp übertroffen, trotz des anhaltenden Baubooms, wie die zugebauten Baugebiete „Oberer Bussen I und II“ zeigen. Schon 2020 hatte es mit 80 000 Euro einen deutlichen Rückgang gegenüber 2019 gegeben, wo noch 140 000 Euro ausbezahlt wurden.