Ein Rentner hatte am 24. März 2019 Marihuana und Marihuana-Pflanzen mit seinem Auto aus Österreich nach Deutschland eingeführt, so heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft. Auf der Autobahn 96 waren die Drogen im Rahmen einer Kontrolle beschlagnahmt worden. Bei einer sofort im Anschluss durchgeführten Hausdurchsuchung wurde die Polizei erneut fündig. Insgesamt wurden so über 750 Gramm Marihuana nebst Marihuana-Samen sicher gestellt. Zwei bei der Hausdurchsuchung entdeckten Butterflymesser wurden ebenfalls beschlagnahmt.
Laut Angeklagtem alles für den Eigenbedarf
Dafür musste er sich jetzt vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Sigmaringen verantworten. Gleich zu Beginn der Verhandlung räumte der Angeklagte im Beisein seines Verteidigers alle ihm zur Last vorgeworfenen Straftaten ein. Dem Gericht berichtete er, dass er schon seit mehreren Jahren mit „Gras“ experimentiere. Da er sich den Kauf der Drogen nicht leisten könnte, habe er damit begonnen, das Marihuana für den Eigenbedarf selber an zu bauen und auch auf eine Freigabe der Droge gewartet. Mit 33 Jahren habe er damit begonnen, Marihuana zu konsumieren, aber dann wieder aufgehört. Auf Befragen von Staatsanwältin Henneka erklärte der Angeklagte jedoch, dass er nicht abhängig gewesen sei.
Aus einem Automaten in Österreich
Der Kauf der Drogen aus einem Automat in Hörbranz/Österreich hatte Folgen für den Angeklagten. Dem Gericht berichtete der 67-Jährige, dass er dadurch seinen Arbeitsplatz nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit per Aufhebungsvertrag verloren habe und das Landratsamt habe seinen Führerschein eingezogen. Richter Jürgen Dorner verwies auf das Ergebnis der Untersuchung der beschlagnahmten Drogen durch das Landeskriminalamt in Stuttgart. Mit der nicht unerheblichen Menge hätte man über 3000 Portionen zum Rauchen sichergestellt. Aus dem Bundeszentralregister ginge hervor, dass der 67-Jährige bisher völlig unbescholten gewesen sei.
Nicht geringe Menge deutlich überschritten
Staatsanwältin Henneka stellte in ihrem Plädoyer fest, dass der Angeklagte alles gestanden und damit reinen Tisch gemacht habe. Zu seinen Gunsten zähle auch, dass er keine Vorstrafen habe und clean sei. Allerdings liege kein minderschwerer Fall vor, weil die Grenze zur nicht geringen Menge deutlich überschritten worden sei. Für die von ihr beantragte Gesamtfreiheitsstrafe könne jedoch die Gnade der Bewährung gewährt werden.
Der Verteidiger verwies in seinem Plädoyer darauf, dass sein Mandant bereits durch den Verlust des Arbeitsplatzes und des Führerscheins gestraft worden sei. Eine Gesamtstrafe von 15 Monaten zur Bewährung sei vollkommen ausreichend. In seinem letzten Wort bat der Angeklagte, von einer Geldstrafe abzusehen, weil er schon genug gebeutelt worden sei. Diesem Wunsch entsprach das Gericht. Der Angeklagte wurde jedoch dazu verurteilt die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Die Bewährungszeit für die Freiheitsstrafe wurde auf drei Jahre festgesetzt. In einem Beschluss verkündete Richter Dorner, dass der Angeklagte 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach Weisung seines Bewährungshelfers ableisten muss.
In seiner Urteilsbegründung gab der Richter Dorner dem Angeklagten abschließend den Rat: „Bleiben Sie auf ihrem Weg, damit keine weiteren Straftaten mehr kommen“. Bereits eine Minute nach der Urteilsverkündung gaben Staatsanwältin Henneka und der Angeklagte mit seinem Verteidiger den so genannten Rechtsmittelverzicht zu Protokoll, so dass das Urteil rechtskräftig wurde.