Mit der Auflage sich in fachärztliche Behandlung zu begeben, stellte das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Jürgen Dorner das Verfahren wegen versuchter räuberischer Erpressung gegen einen 52-Jährigen aus dem Kreisgebiet vorläufig ein. Aus der von Staatsanwalt Markus Engel verlesenen Anklage ging hervor, dass es zwischen dem Angeklagten und seiner Lebensgefährtin am 14. Juni wegen einer angeblich hohen Strafe für einen Notruf-Missbrauch zu einem heftigen Streit gekommen war. Dieser Notruf war tatsächlich von seiner Lebensgefährtin, die einen anderen Wohnort hat, ihn betreffend abgegeben worden, weil sie sich Sorgen machte. Sie müsse nach Meinung des Angeklagten die Kosten und die Strafe dafür bezahlen. Als die Lebensgefährtin sich weigerte, drohte ihr der Angeklagte damit, dass er sie dazu zwingen werde, die von ihm auf 9000 Euro geschätzten Kosten für den Notruf-Missbrauch als Prostituierte abarbeiten zu müssen.
Angeklagter gibt die Drohung zu
In der Verhandlung bestätigte der Angeklagte den Vorwurf. Dem Gericht berichtete er, dass er ein Schreiben bekommen habe, dass gegen ihn wegen Missbrauchs des Notrufs ermittelt werde. Daraufhin habe er sich von einem Anwalt in Ravensburg beraten lassen. Der Anwalt habe ihm gesagt, dass er mit einer hohen Strafe von bis zu 9000 Euro rechnen müsse. Auf die Frage von Dorner, wieso er diese mutmaßliche Strafe von seiner Lebensgefährtin haben wollte, verwies der Angeklagte darauf, dass sie schließlich den Notruf abgesetzt habe. In der Zwischenzeit bedaure er sein Verhalten. Die als Zeugin geladene Frau hatte zwei Wochen nach der Tat Strafanzeige gegen den Beschuldigten erstattet. Sie berichtete, dass sie nie eine Rechnung für die Kosten und die Strafe für den Notruf nebst Einsatz gesehen habe. Die Beziehung zum Angeklagten bestehe, doch es sei nicht immer einfach mit ihm. Sie habe später ihre Anzeige zurückziehen wollen, doch das sei nicht mehr möglich gewesen.
Unbedacht und unnütz rausgequatscht
Der Verteidiger berichtete, dass er sich vor der Verhandlung mit seinem Mandanten unterhalten habe, der sich dabei auch zu einem möglichen Strafmaß geäußert habe. An seinen Mandanten gerichtet stellte der Verteidiger dazu fest: „Sie sind nicht gerade richtig in der Spur“. Für Engel stellte sich die Frage, ob der Vorwurf der räuberischen Erpressung noch zutreffend sei. Er glaube dem Angeklagten, der auch keine Vorstrafe habe, dass er unbedacht und völlig unnütz rausgequatscht habe. Die Beziehung werde ja auch fortgeführt.
Warnung des Vorsitzenden
Engel schloss sich daher dem Vorschlag des Verteidigers an, das Verfahren vorläufig einzustellen und die Frage zu prüfen, ob nicht auch eine versuchte Nötigung in Frage komme. Nach einer Beratung verkündete Richter Dorner den Beschluss, dass Verfahren gegen den Angeklagten mit einer Auflage vorläufig einzustellen. Demnach muss der Angeklagte innerhalb der nächsten sechs Monate mindestens fünf ambulante Termine bei einem Psychiater oder Psychologen wahrnehmen. Richter Dorner wies den Angeklagten eindringlich darauf hin: „Wenn Sie die Termine nicht hin bekommen, wird das Verfahren gegen Sie fortgesetzt“.