Gerd Feuerstein

Mit der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung der Öffentlichkeit und der Beratung und Billigung des aktuellen Planentwurfs ist der Stettener Gemeinderat in Sachen „Neubau eines Pflegezentrums„ am vergangenen Montag den nächsten Schritt gegangen. Wie im SÜDKURIER berichtet, muss der Bebauungsplan „Im Kleebühl„ geändert werden, um die Voraussetzungen zum Neubau eines Pflegezentrums zu schaffen. Den dafür notwendigen Aufstellungsbeschluss hatte das Gremium bereits am 23. September des vergangenen Jahres gefasst und in der Folge die frühzeitige Anhörung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange veranlasst. Nun galt es, die Abwägung der eingegangen Stellungnahmen vorzunehmen und weitere Anhörungen und Beteiligungen in die Wege zu leiten.

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Zwar waren von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen, wie Tristan Laubenstein vom beauftragten Planungsbüro das Gremium informierte, doch seien die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hinsichtlich der innerhalb des Geltungsbereiches vorzufindenden Planung als „relativ kritisch“ anzusehen. So habe der Fachbereich Straßenbau im Landratsamt Sigmaringen darauf hingewiesen, dass ein grundsätzliches Anbauverbot für Hochbauten im Abstand von 15 Metern vom Fahrbahnrand der Kreisstraße K 8210 bestehe. Im Einvernehmen mit der Behörde könne jedoch eine Ausnahme beantragt, und ein geringerer Abstand zugelassen werden: „Die neue Baugrenze soll nun auf einen Abstand von zehn Metern vom Fahrbandrand der K 8210 verschoben werden“, informierte Laubenstein.

Planer Tristan Laubenstein (links) erläuterte dem Gremium die Anregungen und Stellungnahmen, die zum ersten Planentwurf eingegangen ...
Planer Tristan Laubenstein (links) erläuterte dem Gremium die Anregungen und Stellungnahmen, die zum ersten Planentwurf eingegangen waren, daneben (von links): Kämmerer Ermilio Verrengia, Bürgermeister Maik Lehn und Hauptamtsleiter Peter Greveler. | Bild: Gerd Feuerstein

Ferner seien die vorgesehenen Stellplätze außerhalb der freizuhaltenden Sichtflächen für die neue Zufahrt vorzusehen. „Eine Direktzufahrt zu den Stellplätzen von der K 8210 aus wird nicht erlaubt“, so Laubenstein, weswegen der Entwurf dahingehend überarbeitet worden sei. Entsprechend der Forderungen des Landratsamtes sei in der Planzeichnung ein Zufahrtsverbot entlang der Albstraße eingetragen. Darüber hinaus seien die Festsetzungen zu den Sichtfeldern konkretisiert und die Abwicklung des Besucher- und Anlieferverkehrs näher erläutert worden: „Aus Sicherheitsgründen muss der Fußgängerverkehr vom Besucher- und Anlieferverkehr getrennt werden“.

Künstliche Brutplätze für Turmfalken müssen installiert werden

Nicht zuletzt waren von den Behörden ein Umweltbericht sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gefordert worden, deren Ergebnisse beziehungsweise Gutachten dem Gremium nun ebenfalls vorlagen. Danach nutzen mehrere europäische Vogel- und Fledermausarten das Gebiet als Brut- beziehungsweise Nahrungslebensraum: „Im Bereich der Eingriffsfläche geht durch Überbauung ein Brutplatz des Turmfalken verloren“, informierte Laubenstein. Die Freimachung des Baufeldes einschließlich der Entnahme von Gehölzen müsse daher außerhalb der Vogelbrutzeit und der Aktivitätsperiode der Fledermäuse erfolgen: „Im Falle des Turmfalken müssen künstliche Brutplätze als populationsstützende Maßnahmen installiert werden“, klärte der Planer auf, dass „weiteres artenschutzrechtliches Konfliktpotential durch das geplante Vorhaben nicht zu erwarten“ seien.

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Wie dem Umweltbericht samt Grünordnungsplan zu entnehmen war, verursache die Maßnahme einen Kompensationsbedarf von insgesamt 123 144 Ökopunkten. Dieser werde zu 80 Prozent durch die Kompensationsmaßnahme „Kesseltalhalde“, südöstlich von Storzingen, ausgeglichen. „Insgesamt verfügt die Gemeinde durch zahlreiche Waldrefugien über ein Ökokonto von 2,926 Millionen Punkten“, informierte das Gemeindeoberhaupt, sodass der Ausgleich der Differenz von 15 000 Ökopunkten „kein Problem“ darstelle.

Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vom Gemeinderat gebilligt

Punkt für Punkt wog das Gremium die Stellungnahmen ab, bezog Stellung und legte weitere Maßnahmen fest. Auch die örtlichen Bauvorschriften wurden wie im Plan und Text festgehalten, im Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beschlüsse bekannt zu machen und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Träger der öffentlichen Belange zu veranlassen.