Gerd Feuerstein

Mit dem seit Jahren anhaltenden Bauboom sind Bauplätze vielerorts rar geworden, so auch in der Garnisonsgemeinde Stetten am kalten Markt. Um den entgegenzusteuern, will die Gemeinde, ein neues Wohngebiet „Bei der Schelmengrube„ auszuweisen. Die Einleitung des entsprechenden Bebauungsplanverfahrens sowie des notwendigen Aufstellungsbeschlusses steht am kommenden Montag auf der Tagesordnung des Gemeinderats.

Anschluss an bestehende Bebauung

Wie Bürgermeister Maik Lehn in der öffentlichen Sitzungsvorlage ausführt, bestehe in der Gemeinde eine anhaltend hohe Nachfrage nach Baugrundstücken. Um den aktuellen Wohnbedarf decken zu können, beabsichtige die Gemeinde, das neue Wohngebiet „Bei der Schelmengrube„ am nördlichen Ortsrand von Stetten – im direkten Anschluss an das vorhandene Siedlungsgebiet – auszuweisen. Zumal Baulücken im Innenbereich, die direkt einer Bebauung zugeführt werden könnten, im Ort nahezu ausgeschöpft seien und sich die noch verfügbaren Flächenpotenziale in Privateigentum befänden, und dem freien Markt damit nicht zugänglich seien.

Allgemeines Wohngebiet vorgesehen

Aufgrund der topografischen Gegebenheiten eigne sich die vorgesehene Fläche in idealer Weise für die Bereitstellung von Wohnbauflächen, so dass dem hohen Bedarf an Wohnbaugrundstücken weiterhin in geeigneter Weise Rechnung getragen werden könne. „Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Bei der Schelmengrube„ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung des Wohngebiets geschaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gesichert“, formuliert das Gemeindeoberhaupt. Hinsichtlich der baulichen Nutzung sei die Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Nachdem die Fläche im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen sei, müsse der FNP im Rahmen einer Berichtigung angepasst werden.

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Mit der Ausweisung des neuen Baugebietes nutzt die Gemeinde sozusagen „auf den letzten Drücker“ eine seit Mai 2017 im § 13b Baugesetzbuch (BauGB) festgeschriebene Möglichkeit, Außenbereichsflächen, deren Grundfläche kleiner als 10 000 Quadratmeter ist, und die im Zusammenhang an bebaute Ortsteile anschließen, im beschleunigten Verfahren und ohne Umweltprüfung zu erschließen. Der Bürgermeister weist ausdrücklich darauf hin, dass „der Aufstellungsbeschluss hierfür bis zum 31. Dezember 2019 förmlich gefasst sein muss“.