Der Petitionsausschuss besucht am Montag den Windpark Länge und tagt dann öffentlich in Donaueschingen von 12 bis 14 Uhr im Mozartsaal der Donauhallen. Bürgermeister Markus Keller lud im Gemeinderat alle Interessierten ein, zur Sitzung zu kommen. Es seien, so Keller, "durchaus berechtigte Argumente, die in den Petitionen dargestellt sind." Angelika Sitte aus Hondingen, die im Kernteam der Bürgerinitiative (BI) Gegenwind-Länge ist, nennt die Kernpunkte der Petitionen.
- Rotmilan-Dichtezentrum: Die Länge mit dem Ettenberg gehöre laut Landesanstalt für Umwelt (LUBW) zu den sieben am dichtesten besiedelten Rotmilan-Dichtezentren in Baden-Württemberg.
- Das Avifaunistisches Gutachten (Artenschutz) sei von den Projektträgern in Auftrag gegeben worden und nicht ausreichend. Die BI fordert ein unabhängiges Gutachten. Ein Gutachten-Check (Artenschutzrechtliche Prüfung) vom September 2017 von NABU, LNV und BUND belege die Mängel: von 97 Kriterien wurden 60 bewertet, wovon 43 nur teilweise oder nicht erfüllt wurden. Die BI wirft der Firma Solarcompolex und den Genehmigungsbehörden, sie seien nicht mit der notwendigen Sorgfalt gegenüber Mensch, Flora, Fauna, dem Landschaftsbild und den Wasserschutzgebieten vorgegangen.
- Wasserschutz: Eine Mehrzahl der Anlagen würden in den Wasserschutzzonen IIIA und IIIB stehen. Dies wäre eine Gefahr für Grundwasser durch die Belastung beim Bau (4550 Schwerlasttransporte), durch je 5000 Liter Schmieröl in den Anlagen, eine mögliche Havarie bei Sturm, Kollaps oder Feuer. Bei einem Brand der Windkraftanlagen würden giftige Dioxine frei, Windkraftanlagen könnten nicht gelöscht werden!
- Die Natur hat Vorrang vor Windenergie bei zu geringer Windhöffigkeit. Das durchschnittliche Windvorkommen liege im Gebiet Länge-Ettenberg unter der für die Genehmigung erforderlichen Mindestertagsschwelle von 5,3 bis 5,5 Metern pro Sekunde in 100 Metern über Grund.
- Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Rodung seien nur die Folgen der Rodung und der Wiederaufforstungsflächen betrachtet worden, für die Baugenehmigung sei diese Prüfung nicht erfolgt, obwohl auch die Windkraftanlagen Auswirkungen auf die Umwelt hätten.
- Die Schallmessung ist veraltet, nur für tiefliegende Schallquellen unter 30 Meter geeignet. Hier hätte ein neues Interimsverfahren angewandt werden müssen für Schallquellen über 30 Meter. Die BI fordert ein neues Gutachten.
- Infraschall: Die Erkenntnisse über Infraschall laut LUBW sind nicht auf aktuellem Stand. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt stellt fest, dass entgegen der allgemeinen Meinung das Hören von Infraschall (Frequenz unter 16 Hertz) möglich sei und zu individuell unterschiedlicher Belästigung führt. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften hat eine zwölfjährige Studie gemacht. Fazit: Die Schallemission großer Windkraftanlagen haben eine Reichweite von mehr als 20 Kilometern.