Blumberg-Riedböhringen Um Verfahrensfehler auszuräumen, hat der Blumberger Gemeinderat für die bisherigen Baugebiete Aitental II und Aitental IV im Stadtteil Riedböhringen die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Feldbergblick“ beschlossen. Für das Mischgebiet Aitental II wurde nach einstimmigem Beschluss zunächst eine Veränderungssperre erlassen. Des Weiteren entschied sich das Gremium für formelle Änderungen im Bereich Aitental I bis III.
Die Baugebiete des Stadtteils Riedböhringen Aitental IV sowie I bis III erfahren aktuell einige Veränderungen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erließ im Rahmen eines Normenkontrollantrags eine einstweilige Anordnung und setzte den Bebauungsplan Aitental IV und Änderung Aitental I bis III mit Beschluss vom 11. Dezember 2024 vorläufig außer Vollzug.
Ermittlungs- und Bewertungsfehler bei der Aufstellung des Bebauungsplans waren als Begründung angeführt. Im Bebauungsplanverfahren wurde davon ausgegangen, dass es sich beim Gewerbegebiet Aitental II, wo die Lagerhalle einer örtlichen Schreinerei sowie ein Autohaus angesiedelt sind, aufgrund der vorhandenen Nutzungen, bestehend aus Gewerbe und Wohnen, faktisch um ein Mischgebiet handelt. Die tatsächlichen Lärmemissionen dieser im Plangebiet befindlichen Lagerhalle hätten aber konkret erfasst werden müssen. Es hätte ermittelt werden müssen, ob von dieser Lagerhalle keine wesentlichen Störungen für die westlich davon angesiedelte Wohnnutzung (Aitental IV) ausgehen.
Die Stadt Blumberg plant nun, mit der Aufstellung des neuen Bebauungsplans Feldbergblick, dessen Bereich die bisherigen Gebiete Aitental II und IV umfasst, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für verschiedene wohnbauliche, gemischte und gewerbliche Nutzungen zu schaffen. Auf dieser Grundlage soll ein neues Bebauungsplankonzept entwickelt werden, mit dem etwaige immissionsschutzrechtliche Konflikte überwunden werden können. Im Rahmen eines neuen Bebauungsplanverfahrens wird ein schalltechnisches Gutachten erstellt, in dem die vorhandenen Lärmquellen der gewerblichen Nutzungen ermittelt werden und in dem festgestellt wird, welche Auswirkungen sie auf die schützenswerten Wohnnutzungen haben. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, wurde speziell für das bisherige Baugebiet Aitental II eine Veränderungssperre erlassen. Eine Bauanfrage zur Errichtung einer Schreinerei im Gebiet Aitental II wurde aufgrund dieser Veränderungssperre vertagt.
Der Bebauungsplan für das bisherige Wohnbaugebiet Aitental IV ruht derzeitig. Hier sollen 24 Einfamilienhäuser sowie zwei Sechsfamilienhäuser eines Investors entstehen. Der Gemeinde- und der Ortschaftsrat hatten dieser Maßnahme im Vorfeld geschlossen zugestimmt.