Die Kindertagesstätten und Schulen bleiben von Mittwoch, 16. Dezember, bis Sonntag, 10. Januar, geschlossen. bis einschließlich 10. Januar 2020 geschlossen.

Für Kita-Kinder, Schulkinder der 1 bis 7 Klasse sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, richtet die Stadt Blumberg an den regulären Öffnungstagen wieder eine Notbetreuung ein, teilt die Stadt mit. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte.

Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze wie auch für Home-Office-Arbeitsplätze. Auch Kinder, für deren Kindswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.

Familien, die bereits im Frühjahr einen Antrag auf Notbetreuung gestellt haben und weiterhin unter die Systemrelevanz fallen, müssen lediglich eine Bedarfsmeldung zur Notbetreuung bei der jeweiligen Einrichtung (Kitas, Schulen) abgeben. Sollten sich der Arbeitgeber verändert haben oder noch keine vollständigen Unterlagen vorliegen, ist erneut ein Antrag auf Notbetreuung zu stellen.

Das könnte Sie auch interessieren

Da der Stadtverwaltung bisher leider noch kein Katalog der Systemrelevanz vorliegt, geht sie derzeit von den Grundlagen im Frühjahr aus.

Anträge für die Notbetreuung finden sich auf der Homepage der Stadt unter

https://www.stadt-blumberg.de/rathaus/informationen-zum-corona-virus/informationen-zur-notbetreuung-in-schulenkitas-und-eingeschraenktem-regelbetrieb-in-kitas.html

Für einen Antrag werden eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers benötigt.