Die Sanierung der Altstadt hat mit der Zustimmung zu den sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen (VU) im Gemeinderat einen weiteren Schritt getan. Inzwischen gibt es auch eine Förderzusage von 700.000 Euro bei einem Förderrahmen von 1,47 Millionen Euro vom Ministerium. Mittlerweile sind für das Sanierungsvorhaben Altstadt III grobe Bereiche in der Kernstadt festgelegt. Die VU sind notwendig, um Beurteilungsgrundlagen darüber zu bekommen, ob die Sanierung notwendig ist. Dazu gehört die Untersuchung der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge.
Es soll in diesem Zuge auch erkundet werden, ob es durch die Sanierung zu nachteiligen Auswirkungen für die Betroffenen kommen kann. Im Rahmen dieser VU wird auch auf eine Auskunftspflicht der Eigentümer über den Gebäudezustand und Begehungsmöglichkeiten durch Behörden hingewiesen, wurde im Gemeinderat ersichtlich. Hier wurde im Gemeinderat eine diskrete Behandlung dieser Auskünfte gefordert und nach einer eventuell weiteren Nutzung gefragt. „Ich finde die Sanierung toll“, doch das Vorhaben und das Nahwärmenetz müssten finanziell passen, sagte Berthold Geyer.
Zu der VU gehören auch eine Fragebogenaktion und Infoveranstaltung. Zusätzlich kommen die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, eine planerische Bestandsaufnahme, die Formulierung von Sanierungszielen und geeignete Maßnahmen hinzu. Wichtig sei es auch, ein Neuordnungskonzept zu erstellen, das Sanierungsgebiet genau festzulegen und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zu erstellen, wurde im Gemeinderat deutlich. Bei der Durchführung des Sanierungsverfahrens sei es auch wichtig, eine planerische Konkretisierung bis ins Detail durchzuführen. Dabei solle auch auf die Modernisierungen und Instandsetzungs- sowie örtliche Baumaßnahmen geachtet werden, war im Gemeinderat zu hören. Die aktuelle Haushaltslage und die Nahwärmeplanungen seien ebenso zu beachten.
Für die Sanierungsarbeiten rechnet man mit einem zeitlichen Rahmen von acht bis zwölf Jahren. Förderungen von Privatmaßnahmen sind möglich. Notwendig dafür sind umfassende bauliche und energetische Modernisierungen. Das Vorhaben muss mit den Sanierungszielen übereinstimmen und hinsichtlich der Fassade brauche es eine Abstimmung mit der Stadt. Ein Vertrag zwischen Stadt und Eigentümer ist ebenso notwendig.
Erhöhte steuerliche Abschreibungen sind möglich und bei Neubauten ist eine Planung erforderlich, ist der Sitzungsvorlage zu entnehmen. Der weitere Zeitplan des Sanierungsvorhabens „Altstadt III“ sieht von Juli bis September eine Eigentümerbefragung und eine Anhörung der Träger der öffentlichen Belange vor. Im September wird es eine Infoveranstaltung geben. Die Aufstellung des VU-Berichtes wird im September/Oktober erfolgen. Zusätzlich soll der Entwurf für die privaten Förderrichtlinien vorgelegt, und etwas später die Beratung im Gemeinderat und letztlich der Satzungsbeschluss erfolgen.